Akte 
Sitzung 24. August 1995
Entstehung
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2.9 Ansonsten gelten die übrigen Textfestsetzungen des Bebauungsplanes in vollem Umfange weiter.

3. Flächenversiegelung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB

3.1 Private Verkehrsflächen, Stellplätze, Parkplatzflächen und Terrassen sind durchsickerungsfähig auszubilden und mit wassergebundener Decke, Ra­sengittersteinen, Rasenpflaster oder Ökopflaster herzustellen.

3.2 Geschlossene Beton- und Bitumendecken sind nicht zulässig.

3.3 Zur Minimierung der Wirkungen der Versiegelung soll das Dachoberflächen­wasser nicht direkt über Regenrinnen in den Kanal geführt werden. Das Nie­derschlagswasser ist vielmehr dezentral auf dem jeweiligen Grundstück in einer Zisterne zu sammeln und als Brauchwasser zu verwenden. Der Abfluß des Zisternenwassers ist durch Minimierung des Abflußrohres in halber Hö­he der Zisterne zu drosseln. Die Zisternengröße muß pro 100 m 2 Dachfläche 2 m 3 betragen, mind. jedoch 2 m 3 .

3.4 Im Bereich der Wohnbauflächen sind mind. 60 % der nicht überbaubaren Grundstücksfläche als Garten- oder Grünflächen anzulegen und zu unterhal­ten.

4. Die Planskizze wird Bestandteil der Änderungssatzung.

3. Satzungsbeschluß gemäß §§10 BauGB, 24 GemO

Der Stadtrat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes "Himmelfeld" für das Grundstück Flur 39, Flurstück 16/2 als Satzung.

Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen

Ratsmitglied Marx (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und im Zuhörerraum Platz genommen.

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I vom 1995 XI

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