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2.9 Ansonsten gelten die übrigen Textfestsetzungen des Bebauungsplanes in vollem Umfange weiter.
3. Flächenversiegelung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB
3.1 Private Verkehrsflächen, Stellplätze, Parkplatzflächen und Terrassen sind durchsickerungsfähig auszubilden und mit wassergebundener Decke, Rasengittersteinen, Rasenpflaster oder Ökopflaster herzustellen.
3.2 Geschlossene Beton- und Bitumendecken sind nicht zulässig.
3.3 Zur Minimierung der Wirkungen der Versiegelung soll das Dachoberflächenwasser nicht direkt über Regenrinnen in den Kanal geführt werden. Das Niederschlagswasser ist vielmehr dezentral auf dem jeweiligen Grundstück in einer Zisterne zu sammeln und als Brauchwasser zu verwenden. Der Abfluß des Zisternenwassers ist durch Minimierung des Abflußrohres in halber Höhe der Zisterne zu drosseln. Die Zisternengröße muß pro 100 m 2 Dachfläche 2 m 3 betragen, mind. jedoch 2 m 3 .
3.4 Im Bereich der Wohnbauflächen sind mind. 60 % der nicht überbaubaren Grundstücksfläche als Garten- oder Grünflächen anzulegen und zu unterhalten.
4. Die Planskizze wird Bestandteil der Änderungssatzung.
3. Satzungsbeschluß gemäß §§10 BauGB, 24 GemO
Der Stadtrat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes "Himmelfeld" für das Grundstück Flur 39, Flurstück 16/2 als Satzung.
Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen
Ratsmitglied Marx (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und im Zuhörerraum Platz genommen.
vom
995
xi 4
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I vom 1995 XI
g vom 1995 . XI

