12
3. Satzungsbeschluß gemäß §§10 BauGB, 24 GemO
Der Stadtrat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes "Himmelfeld" für das Grundstück Flur 39, Flurstück 98 als Satzung.
Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen
Tagesordnungspunkt 9:
Änderung des Bebauungsplanes "Himmelfeld" für das Grundstück Flur 39, Flurstück 16/2 - Drucksache-Nr. 183/1995, Anlage Nr. 8
Ratsmitglied Schweizer (FWG) erklärt, seine Fraktion werde der Änderung nicht zustimmen und plädiert dafür, das Grundstück in Reserve zu halten.
1. Beratung und Beschlußfassung über die im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Bedenken und Anregungen
Neue Bedenken und Anregungen wurden im Rahmen der Offenlage weder von Bürgern noch von Trägern öffentlicher Belange vorgebracht.
2. Zustimmungsbeschluß
Der Stadtrat stimmt der durch Beschluß vom 03.05.1994 eingeleiteten Änderung des Bebauungsplanes "Himmelfeld" für das Grundstück Flur 39, Flurstück 16/2 mit folgendem Inhalt zu:
1. Art der baulichen Nutzung
Für das Plangebiet wird WR festgesetzt.
2. Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung/gestalterische Festsetzungen
2.1 Anzahl der Vollgeschosse: 1
2.2 Die Bauten sind als Einzelhäuser in offener Bauweise auszuführen.
2.3 Die Grundflächenzahl wird auf 0,3 festgelegt.
2.4 Es sind nur Satteldächer zulässig.
2.5 Die Anbringung von Solaranlagen auf den Dächern ist erlaubt.
2.6 Die überbaubaren Flächen werden entsprechend des beigefügten Planentwurfes abgeändert.
2.7 Die bisherige Festsetzung "Anlage für den Gemeingebrauch" wird zugunsten einer Wohnbebauung aufgegeben und das Gelände in 4 Baugrundstücke aufgeteilt.
2.8 Die Anzahl der Wohneinheiten wird auf höchstens 2, zuzüglich einer Einliegerwohnung, begrenzt.

