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Tagesordnungspunkt 8:
Änderung des Bebauungsplanes "Himmelfeld" für das Grundstück Flur 39, Flurstück 98 an der Straße Sonnenring Drucksache-Nr. 182/1995, Anlage Nr. 7
Ratsmitglied Lorenz (BfM) bezeichnet den heute zu fassenden Beschluß als eine kinder- und familienfeindliche Entscheidung des Stadtrates.
Diese Aussage weist Ratsmitglied Hebgen (CDU) entschieden zurück und verweist auf den Bau des Kindergartens auf dem Himmelfeld.
1. Beratung und Beschlußfassung über die im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Bedenken und Anregungen
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Bedenken und Anregungen wurden im Rahmen der Offenlage weder von Bürgern noch von Trägern öffentlicher Belange vorgebracht.
2. Zustimmungsbeschluß
Der Stadtrat stimmt der durch Beschluß vom 03.05.1994 eingeleiteten Änderung des Bebauungsplanes "Himmelfeld" mit folgendem Inhalt zu:
a) Die bisher vorgesehene Fläche für den Gemeinbedarf/Spielplatz wird zugunsten einer Wohnbebauung aufgegeben. Zu diesem Zweck wird die zur Verfügung stehende Fläche geteilt, und zwei Baugrundstücke werden ausgewiesen.
b) Für das Flurstück 98 wird insgesamt als Art der baulichen Nutzung ein reines Wohngebiet im Sinne des § 3 BauNVO festgeschrieben.
c) Die Grundflächenzahl wird auf 0,3 und die Geschoßigkeit auf ein Vollgeschoß festgesetzt. Außerdem sind nur Einzelhäuser mit Satteldach in offener Bauweise zulässig.
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d) Für den unmittelbar am Sonnenring gelegenen Teil des Grundstückes wird außerdem die einzuhaltende Firstrichtung vorgegeben.
e) Die Anzahl der Wohneinheiten wird auf höchstens 2, zuzüglich einer Einliegerwohnung, begrenzt.
f) Die Planskizze wird Bestandteil der Änderungssatzung.
g) Die übrigen Textfestsetzungen des Bebauungsplanes "Himmelfeld" gelten in vollem Umfange weiter.
I vom L995 XI
g vom 1995 - XI
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