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Tagesordnungspunkt 4:
Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt I" für das Grundstück Flur 51, Flurstück 153/5 - Drucksache-Nr. 218/1995 - Anlage Nr. 3
Ratsmitglied Schweizer erklärt für die FWG-Fraktion, daß man der Änderung des Bebauungsplanes nicht zustimmen werde und plädiert für die Erhaltung der Grünfläche an dieser herausragenden Stelle in der Stadt.
CDU- und SPD-Fraktion sowie die Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" erklären übereinstimmend ihre Zustimmung, um die Planung "Bebauung Parkplatz Decker" nicht zu behindern.
1. Beratung und Beschlußfassung über die im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Bedenken und Anregungen
Bedenken und Anregungen wurden im Rahmen der Offenlage weder von Bürgern noch von Trägern öffentlicher Belange vorgebracht.
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2. Zustimmungsbeschluß
Der Stadtrat stimmt der durch Beschluß vom 11.05.1995 eingeleiteten Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt I - Erweiterung" für das Grundstück Flur 51, Flurstück 153/5 mit folgendem Inhalt zu:
2.1 Die bisherige Festsetzung als private Grünfläche wird aufgehoben.
2.2 Entsprechend der beigefügten Planskizze werden Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksfläche und der Bauweise getroffen, so daß eine Wohnbebauung zulässig ist.
2.3 Die Planskizze ist Bestandteil der Änderungssatzung.
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2.4 Darüber hinaus bleiben die weiteren Textfestsetzungen des Bebauungsplanes "Altstadt I - Erweiterung", insbesondere die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen betreffend, in vollem Umfange bestehen.
3. Satzungsbeschluß gemäß §§10 BauGB und 24 GemO
Der Stadtrat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt I - Erweiterung" als Satzung.
Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen
I vom 1995 XI
g vom 1995 . XI

