Akte 
Sitzung 24. August 1995
Entstehung
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Tagesordnungspunkt 3:

Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt I" für das Grundstück Flur 51, Flur­stück 128/1 - Kleingarten am Wolfsturm Drucksache-Nr. 217/1995, Anlage Nr. 2

Ratsmitglied Bächer (SPD) erklärt für seine Fraktion, daß man die Grünfläche erhal­ten solle. Ratsmitglied Lorenz (BfM) schließt sich den Ausführungen seines Vorred­ners an.

1. Beratung und Beschlußfassung über die im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Bedenken und Anregungen

Bedenken und Anregungen wurden im Rahmen der Offenlage weder von Bür­gern noch von Trägern öffentlicher Belange vorgebracht.

2. Zustimmungsbeschluß

Der Stadtrat stimmt der durch Beschluß vom 08.06.1995 eingeleiteten Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt I" mit folgendem Inhalt zu:

2.1 Die bisherige Festsetzung als öffentliche Grünfläche wird aufgehoben.

2.2 Die Anlage eines Parkplatzes wird zugelassen. Für die Anlegung der Stell­plätze werden folgende Festsetzungen getroffen:

2.2.1 Sowohl die Fahrfläche als auch die Fläche für den ruhenden Verkehr ist aus Rasengittersteinen herzustellen.

2.2.2 Die Stellplätze sind durch 6 Kugelahorn - Acer platanoides globosum - zu gliedern. Die angepflanzten Bäume sind ordnungsgemäß zu erhalten und bei Verlust zu ersetzen.

2.2.3 Des weiteren sind die Bäume selbst durch bepflanzte Baumschutzgitter vor möglichen Beschädigungen zu sichern.

2.3 Es wird ausdrücklich ausgeschlossen, daß die nunmehr zulässige Parkflä­che später einer weiteren Überbauung zugeführt wird.

3. Satzungsbeschluß gemäß §§10 BauGB und 24 GemO

Der Stadtrat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt I" als Sat­zung.

V I

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Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen