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Tagesordnungspunkt 3:
Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt I" für das Grundstück Flur 51, Flurstück 128/1 - Kleingarten am Wolfsturm Drucksache-Nr. 217/1995, Anlage Nr. 2
Ratsmitglied Bächer (SPD) erklärt für seine Fraktion, daß man die Grünfläche erhalten solle. Ratsmitglied Lorenz (BfM) schließt sich den Ausführungen seines Vorredners an.
1. Beratung und Beschlußfassung über die im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Bedenken und Anregungen
Bedenken und Anregungen wurden im Rahmen der Offenlage weder von Bürgern noch von Trägern öffentlicher Belange vorgebracht.
2. Zustimmungsbeschluß
Der Stadtrat stimmt der durch Beschluß vom 08.06.1995 eingeleiteten Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt I" mit folgendem Inhalt zu:
2.1 Die bisherige Festsetzung als öffentliche Grünfläche wird aufgehoben.
2.2 Die Anlage eines Parkplatzes wird zugelassen. Für die Anlegung der Stellplätze werden folgende Festsetzungen getroffen:
2.2.1 Sowohl die Fahrfläche als auch die Fläche für den ruhenden Verkehr ist aus Rasengittersteinen herzustellen.
2.2.2 Die Stellplätze sind durch 6 Kugelahorn - Acer platanoides globosum - zu gliedern. Die angepflanzten Bäume sind ordnungsgemäß zu erhalten und bei Verlust zu ersetzen.
2.2.3 Des weiteren sind die Bäume selbst durch bepflanzte Baumschutzgitter vor möglichen Beschädigungen zu sichern.
2.3 Es wird ausdrücklich ausgeschlossen, daß die nunmehr zulässige Parkfläche später einer weiteren Überbauung zugeführt wird.
3. Satzungsbeschluß gemäß §§10 BauGB und 24 GemO
Der Stadtrat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt I" als Satzung.
V I
995
XI
vom
95
XI
.995
XI
I vom ;995 XI
g vom 1995 . XI
Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen

