Akte 
Sitzung 24. August 1995
Entstehung
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Tagesordnungspunkt 2:

Änderung des Bebauungsplanes "Alter Galgen" für das Grundstück der "Oase", Flur 45, Flurstück 81/1 - Drucksache-Nr. 216/1995, Anlage Nr. 1

1. Änderungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB

Der Bebauungsplan "Alter Galgen" wird wie folgt geändert:

- Das Flurstück 81/1, Flur 45, Im Schützengrund, wird als Fläche für kulturelle Zwecke dienendes Gebäude ausgewiesen und durch ein entsprechendes Symbol nach der Planzeichenverordnung gekennzeichnet.

- Die überbaubare Fläche wird - wie aus der beigefügten Planskizze ersichtlich - eingeschränkt, und die bisher festgelegten Baugrenzen werden entsprechend abgeändert.

- Die notwendigen Stellplätze sind durchsickerungsfähig auszubilden und mit Rasengittersteinen, Rasenpflaster oder Ökopflaster herzustellen.

- Die Planskizze wird Bestandteil der Änderungssatzung.

2. Zustimmungsbeschluß

Der Stadtrat stimmt der Änderung des Bebauungsplanes einschließlich Begrün­dung und Textfestsetzung und Planskizzen in der Form zu, wie sie in dieser Vorlage dargestellt ist.

3. Verzicht auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet, da sich die Planänderung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwe­sentlich auswirkt.

4. Beschluß zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Einlei­tung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 i. V. m. 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes ein­schließlich der Begründung, Textfestsetzungen und Planskizze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats. Im Rahmen dieser öffentlichen Aus­legung wird gleichzeitig das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belan­ge entsprechend den Bestimmungen der §§ 4 Abs. 2 i. V. m. 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimmen (einstimmig)

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95

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