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Tagesordnungspunkt 2:
Änderung des Bebauungsplanes "Alter Galgen" für das Grundstück der "Oase", Flur 45, Flurstück 81/1 - Drucksache-Nr. 216/1995, Anlage Nr. 1
1. Änderungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB
Der Bebauungsplan "Alter Galgen" wird wie folgt geändert:
- Das Flurstück 81/1, Flur 45, Im Schützengrund, wird als Fläche für kulturelle Zwecke dienendes Gebäude ausgewiesen und durch ein entsprechendes Symbol nach der Planzeichenverordnung gekennzeichnet.
- Die überbaubare Fläche wird - wie aus der beigefügten Planskizze ersichtlich - eingeschränkt, und die bisher festgelegten Baugrenzen werden entsprechend abgeändert.
- Die notwendigen Stellplätze sind durchsickerungsfähig auszubilden und mit Rasengittersteinen, Rasenpflaster oder Ökopflaster herzustellen.
- Die Planskizze wird Bestandteil der Änderungssatzung.
2. Zustimmungsbeschluß
Der Stadtrat stimmt der Änderung des Bebauungsplanes einschließlich Begründung und Textfestsetzung und Planskizzen in der Form zu, wie sie in dieser Vorlage dargestellt ist.
3. Verzicht auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet, da sich die Planänderung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt.
4. Beschluß zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 i. V. m. 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes einschließlich der Begründung, Textfestsetzungen und Planskizze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats. Im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung wird gleichzeitig das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange entsprechend den Bestimmungen der §§ 4 Abs. 2 i. V. m. 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimmen (einstimmig)
vom i 995 XI
vom
95
XI
995
XI
I vom [995 XI
g vom 1995 . XI

