Akte 
Sitzung 08. Juni 1995
Entstehung
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Probleabeschreibung/BegrQndung

2. Zustimmungsbeschluß

Der Stadtrat stimmt dem Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes einschl. Seeründurw in der Form zu, wie er in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat und dieser BeschlußVorlage beigefügt ist.

3. Verzicht auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB verzich­tet, da sich die Planänderung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt.

Im übrigen wird den Bürgern im Rahmen des Auslegungsverfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Vorbringung von Bedenken und Anregungen gegeben.

4. Beschluß zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB

Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung des Planentwurfes für die Dauer eines Monats, damit in dieser Zeit evtl. Bedenken und Anregungen vorgebracht werden können.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wird gleichzeitig das Beteiligungsver­fahren der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Forts«txu«9

Erg«uung*6 ,4n

Nr.

1

Finanzielle Auswirkungen?

Ja' I 1 Nein

Veranschlagung

56410 Montabaur, 23. Mai 1995

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noch verfügbar I

( Dr. Hpssel-Dölken ) Bürgermeister