Akte 
Sitzung 08. Juni 1995
Entstehung
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VERBANOSGEMEINDEVERWALTUNG

MONTABAUR

Im Namen der STADT montabaor

Ergänzungsblatt Nr. 1

Datum

23.05.1995

Orucksacb« Nr. (ggf. Nachtragvarmerk)

AbQ I4WS

Begründung:

Die Eigentümer des Nachbargrundstückes Flur 17. Flurstück 3227/4. die Herren j Gerd und Werner Graf, haben mit Schreiben vom 19.04.1995 einen Antrag auf 1 Erwerb des städtischen Grundstückes Flur 51. Flurstück 128/1 - Kleingarten am j Wolfsturm - gestellt.

' Sie beabsichtiaen. in diesem Bereich einen Parkplatz zu errichten, der sowohl

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ihnen als auch zumindest teilweise den Nachbarn zur Verfügung gestellt werden soll.

Der Verkauf hätte zwar zur Folge, daß eine innerörtliche Grünflächen überbaut würde, jedoch kann dies durch die vorgesehenen Textfestsetzungen weitestgehend kompensiert werden, und außerdem ist zu berücksichtigen, daß die ursprünglich vorgesehene und im Bebauungsplan festgesetzte Grünzone zwischen dem Weg zum Wolfsturm und der Biergasse deswegen nicht mehr realisierbar ist. weil mit der Bebauung des Nachbargrundstückes (Bauvorhaben Ritter) bereits eine Unterbre­chung des Grünstreifens gegeben ist, samit also auf dem Flurstück 128/1 eine öffentliche Grünanlage nicht mehr sinnvoll erscheint. Insbesondere soll der Parkplatz so angelegt werden, daß die Versiegelungen durch die Verwendung wasserdurchlässiger Stoffe möglichst minimiert werden und außerdem eine Aufwertung des Geländes durch die Anpflanzung von 6 Bäumen sowie einer Hecke erreicht wird. Die Baumarten wurden so ausgewählt, daß sie für die Gestaltung eines Stellplatzes, insbesondere im Hinblick auf die Ausbildung der Krone, verwendet werden können. Um eine dauerhafte Sicherung der Bepflanzung vor Beschädigungen zu erreichen, ist außerdem die Anbringung von Baumschutzgittern dringend erforderlich.

Letztlich ist auch beachtlich, daß durch die Schaffung von 14 Stellplätzen eine Entspannung der Parksituation im innerstädtischen Bereich herbeigeführt würde.

Aufgrund dessen wird vorgeschlagen, ein Bebauungsplanänderungsverfahren einzuleiten, wenn der Stadtrat der Beschlußvorlage Nr. 128/1995 unter Pkt. zustimmen sollte.

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ForljtUung Erginzungsbiatt Nr.

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