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Anlage Nr. 8 zur Niederschrift
Im Namen der Stadt Hontabaur
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Abt./Az.: 0«tum
JTT/l 610.13 Be/Scho 23.05.1995
Oruckuch« Nr. (ggf. N«cMragv«rm*r*)
160/1995
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O 1 Sitzungstarmin
Stadtrat
08.06.1995
Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt I" für das Grundstück Flur 51, Flurstück 128/1 - Kleingarten an Molfsturn -
SocMufivorscnug
1. Änderungsbeschluß gemäß § 2 Abs. + 4 BauGB
Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan "Altstadt I" für das Grundstück Flur 51, Flurstück 12B/1 wie folgt zu ändern:
1. Die bisherige Festsetzung als öffentliche Grünfläche wird aufgehoben.
2. Die Anlage eines Parkplatzes wird zugelassen. Für die Anlegung der Stellplätze werden folgenden Festsetzungen getroffen:
2.1 Die Fläche für den ruhenden Verkehr muß in wassergebundener - wasserdurchlässiger - Decke ausgeführt werden.
2.2 Die Stellplätze sind durch 6 Bäume folgender Arten zu gliedern:
- chinesische Wildbirne - Pyros Calleryanen Chanticleer - oder
- Kugelahorn - Acer Platanoides Globosum - oder
- säulenförmiger Ahorn - Acer Platanoides Columnare -
Die Bäume selbst sind durch Baumschutzgitter vor möglichen Beschädigungen zu sichern.
3. Die Fahrfläche ist aus Rasenqittersteinen herzustellen.
Beratungsergebnis
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