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Ergänzungsblatt Nr. 3
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23.05.1995
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3. Zuat i ungnheachliü
Der Stadtrat stimmt der durch Beschluß vom 09.02.1995 eingeleiteten Änderung des Bebauungsplanes "Lindchen" mit folgendem Inhalt zu:
3.1 Auch für den südlichen Teil des Plangebietes wird die Zahl der Vollgeschosse auf max. 3 (bisher 2) festgeschrieben.
3.2 Für die an diesem Standort vorgesehenen Baukörper wird die Firsthöhe auf max. 11 m begrenzt; Bezugspunkt hierfür ist die derzeitige Geländeober- flache.
3.3 Für die Errichtung einer Tiefgarage wird eine Baugrenze festgelegt.
3.4 Für das gesamte Plangebiet# ist ein Grünordnungsplan zu erstellen, der bis zum Inkrafttreten der Bebauungsplanänderung vorzulegen ist.
3.5 Die beigefügte Planskizze wird Bestandteil der Änderungssatzung.
4. Satzungsbeschluß gemäß §§ 10 BauGB und 24 GeaO
Der Stadtrat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes "Lindchen" als Satzung.
Fortsetzung Ergänzung sbUit Nr.
4
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I vom 1995 XI
g vom 1995 . XI

