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YERBANDSGEHElNOEYERkALTUNG
MONTABAUR
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Im Namen der STADT MONTABAUR
Ergänzungsblatt Nr.
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23 . 05.1995
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Bebauungsplanänderung und nicht Bestandteil dieses Verfahrens ist.
Im Ergebnis einer Abwägung der betroffenen Belange untereinander und miteinander kann hier den privaten Belangen der betroffenen Grundstückseigentümer kein Vorrang gegenüber den privaten und öffentichen Belangen zur baulichen Ausnutzbarköit des Betriebsgrundstückes für den "Bussiness- Park" eingeräumt werden.
BeschlußVorschlag:
Die Bedenken und Anregungen der Interessengemeinschaft der Anwohner der Ruhrstraße können nicht berücksichtigt werden.
Weitere Bedenken und Anregungen wurden nicht vorgebracht. .
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