Akte 
Sitzung 08. Juni 1995
Entstehung
Einzelbild herunterladen

T

YERßAKDSGEHE IN0EYERWAITUN6

MONTABAUR

%

Im Namen der Stadt Montabaur

Ergänzungsblatt Nr. 1 2 3 4

Oatum

23.05.1995

OruckMCh« Nr. (ggf. N*cAtr*gv*rm«m)

440 l 4RR*)

Letztlich müssen die Einsender auch berücksichtigen, daß sie mit ihren Gebäuden nicht in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet liegen, sondern in einem eingeschränkten Gewerbegebiet bzw. überwiegend in einem Mischgebiet. Den Anliegern war aufgrund dessen bekannt, daß sie auch mit entsprechend höheren Belastungen durch Lärm, Verkehr usw. rechnen mußten. Hinzu kommt, daß es sich bei der vorhandenen gewerblichen Nutzung um nicht störehde Betriebe handelt, die lediglich durch einen verstärkten An- und Abfahrtsverkehr die benachbarte Wohnbebauung berühren.

Das "wilde Parken" in der Ruhrstraße, insbesondere durch die Angestellten des Bus iness-Parkes wird sich spätestens nach der Fertigstellung der Tiefgaragen weitestgehend reduzieren. Darüber hinaus wurde die Verkehrs­abteilung der Verbandsgemeinde bereits beauftragt, durch eine entspre­chende Beschilderung einen Mißbrauch des Straßenraumes für Dauerparker zu verhindern und für den Uendehammer Ruhrstraße ein Schild Sackgasse und Anliegerparken anzubringen.

Die Überprüfung der Entlüftung der Tiefgarage kann nicht im Rahmen des Bauleitplanverfahrens geschehen, sondern muß im Rahmen des bauaufsicht- lichen Genehmigungsverfahrens durch die Kreisverwaltung geprüft werden.

Letztlich wurde vom Bauherrn zugesagt, während der Bauzeit provisorische Mitarbeiterparkplätze auf dem eigenen Gelände anzulegen.

2. Zu dem Problem der Entwässerung, der durch die Gewerbebauung stark versiegelten Flächen, wurde von den Verbandsgemeindewerken Stellung genommen. Von dort wurde auch bereits das Problem gesehen, daß es bei starken Regenfällen zu Rückstauungen kommen könnte. Aufgrund dessen ist vorgesehen, das Oberflächenwasser, zumindest des westlichen Teilberei­ches, an die Oberflächenkanalisation des neuen Baugebietes "Christches Weiher" anzuschließen, um eine Überlastung der vorhandenen Kanalisation zu vermeiden.

Hinzu kommt, daß den Bauherren im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens aufgegeben wurde, einen Grünflächenplan zu erstellen, der u. a. auch eine Minimierung der Flächenversiegelung durch die Anlage von Fußwegen, ober­irdischen Stellplätzen usw. mit wasserdurchlässigen Materialien - Öko­pflaster, Rasengitterstein usw. - vorsehen wird.

3. Zu der Anhebung der Geschossigkeit von 2 auf 3 Vollgeschosse und der Firsthöhe auf 11,00 m ist auszuführen, daß die neu zu errichtenden Gebäude durch einen Abstand von ca. 3,50 m und die gesamte Breite der Ruhrstraße von dem am nächsten gelegenen Einwendern entfernt sind.

Aufgrund dessen kann auch nicht von einer unmittelbaren Nachbarschaft und einer unzumutbaren Beeinträchtigung der vorhandenen Wohnbebauung gespro­chen werden.

4. Das gleiche gilt auch für den angesprochenen Bau der "Ellipse" an der Ruhrstraße, die im übrigen bereits Bestandteil einer in Kraft getretenen

FortMUunq

Ergi/UvnqiMtt

Nr.

2

:

g vom 1995 . XI