Akte 
Sitzung 08. Juni 1995
Entstehung
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Prob1eebeschreibung/8egrflndung

1. Nach der bauaufsichtliehen Verwaltungsvorschrift Nr. 3/1988 über die Zahl, Größe und Beschaffenheit der Stellplätze für Kraftfahrzeuge sind für Gebäude mit Büro und Verwaltungsräumen je 30 bis 40 ra 2 Nutzfläche ein Stellplatz anzulegen.

Nach Angaben der ausführenden Architekten verfügen die insgesamt 6 Gebäu­de nach ihrer Fertigstellung über eine Nutzfläche von rund 10.940 m J . Geht man davon aus, daß im Mittel pro 35 m 2 Nutzfläche ein Stellplatz anzulegen ist, müssen also 10.940 m 2 : 35 m 2 = aufgerundet 313 Stell­plätze angelegt werden.

Tatsächlich werden in den geplanten Tiefgaragen 380 Stellplätze entste­hen, so daß die Stellplatzverpflichtung um 67 Parkmöglichkeiten über­schritten wird.

Hinzu kommt, daß zwischen den Gebäuden noch einige Besucherparkplätze angelegt werden sollen.

Zusammenfassend kann, zu diesem Punkt festgehalten werden, daß somit in vorbildlicher Weise der mit den Arbeitsplätzen im Business-Park Montabaur verbundene. Fahrzeugverkehr von den Wohngebäuden ferngehalten und unterir­disch angeordnet wird. Durch diese " ' 'es gesamten ruhenden

die Beläsf£ng

Verkehrs in Tiefgaragen, wird auch

durch Fahrzeugbewegungen

weitestgehend minimiert und beschränkt sich überwiegend auf die Zeiten zu - Arbeitsbeginn und Arbeitsende.

Auch die Anordnung der Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage an der Ruhrstraße ist als sinnvoll anzusehen. Dies insbesondere deshalb, da die Ruhrstraße selbst nur von den Anliegern angefahren wird und nicht als Durchgangs­straße genutzt wird.

Hinzu kommt, daß sich die Belastung auch deshalb in Grenzen hält, da ein Erreichen der Tiefgarage sowohl über die Weserstraße als auch die Straße "Grubenfeld" möglich ist, so daß sich der Verkehr auf zwei Anschlußpunkte an die Elgendorfer Straße verteilen kann.

Eine Anbindung der Tiefgarage an die Elgendorfer Straße verbie­

tet sich, da es sich hierbei um eine überörtliche Durchgangsstraße handelt, die von einem unmittelbar An- und Abfahrtsverkehr aus der Tiefgarage freigehalten werden sollte.

Fortsetzung

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Finanzielle Auswirkungen?

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Veranschlagung

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56410 Montabaur, 23. Mai 1995

( Dp. Posse1-Dölken ) Bürgermeister