Akte 
Sitzung 08. Juni 1995
Entstehung
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Im Namen der Stadt Hontabaur

Abt./Az.:

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Bau-, Haupt- und Finanzausschuß

Anlage Nr. 6 zur Niederschrift

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140/1995

Ottum 23.05.1995

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Stadtrat

08.06.1995

08.06.1995

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Änderung des Bebauungsplanes "Lindchen" für die Flurstücke 2101/43 und 2101/42

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Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB in der Zeit vom 06.03. bis 06.04.1995 (einschl.) wurden keine Bedenken oder

Anregungen geäußert.

2. Im Rahmen der Qffenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB wurden Bedenken und Anregungen

von der Interessengemeinschaft der Anwohner der Ruhrstraße in Montabaur mit

Schreiben vom 15.03.1995, welches in Kopie beigefügt, vorgebracht.

Die Einwendungen richten sich insbesondere gegen die aus Sicht der Anwohner ungenügende Herstellung von Parkplätzen und die nicht geklärte Problematik der Abwasserentsorgung. Daneben wurden Bedenken gegen die Geschoßhöhe und die festgelegten Baugrenzen geltend gemacht.

Letztlich wurde noch geltend gemacht, daß die Straßenbeschilderungen geändert werden, ein Ausweichparkplatz während der Bauarbeiten bereit gestellt und für eine ordnungsgemäße Entlüftung der Tiefgarage gesorgt werden soll. Außerdem wurde kritisiert, daß der Hohnwert der vorhandenen Uohnbebauung durch die Erweiterung des Bus iness-Parks eingeschränkt wird.

Zu den vorgebrachten Bedenken und Anregungen wird im Rahmen der gemeindli­chen Abwägung wie folgt Stellung bezogen:

Bsratungsergebnis

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1 stimmig

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Nein

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Laut

__ Beschluß* XI Vorschlag

Ab­weichender __ Beschluß [ (Rückseite)

Abstimmunqserqebnis zu Ziffer 2: 2

Abstimmunaserqebnis zu Ziffern 3 u

4 Ja-Stimmen

nd 4: 24 Ja-

, 3 Nein-Sti

Stimmen, 3 N

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