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Im Namen der Stadt Hontabaur
Abt./Az.:
TTT/1 610.13 Be/Scho
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Bau-, Haupt- und Finanzausschuß
Anlage Nr. 6 zur Niederschrift
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Otuckuch« Ne. (ggf N«etitragv«r>n«rk)
140/1995
Ottum 23.05.1995
^ S<Uungtt«fmin
Stadtrat
08.06.1995
08.06.1995
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Änderung des Bebauungsplanes "Lindchen" für die Flurstücke 2101/43 und 2101/42
8«scMuSvor«cMag
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB in der Zeit vom 06.03. bis 06.04.1995 (einschl.) wurden keine Bedenken oder
Anregungen geäußert.
2. Im Rahmen der Qffenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB wurden Bedenken und Anregungen
von der Interessengemeinschaft der Anwohner der Ruhrstraße in Montabaur mit
Schreiben vom 15.03.1995, welches in Kopie beigefügt, vorgebracht.
Die Einwendungen richten sich insbesondere gegen die aus Sicht der Anwohner ungenügende Herstellung von Parkplätzen und die nicht geklärte Problematik der Abwasserentsorgung. Daneben wurden Bedenken gegen die Geschoßhöhe und die festgelegten Baugrenzen geltend gemacht.
Letztlich wurde noch geltend gemacht, daß die Straßenbeschilderungen geändert werden, ein Ausweichparkplatz während der Bauarbeiten bereit gestellt und für eine ordnungsgemäße Entlüftung der Tiefgarage gesorgt werden soll. Außerdem wurde kritisiert, daß der Hohnwert der vorhandenen Uohnbebauung durch die Erweiterung des Bus iness-Parks eingeschränkt wird.
Zu den vorgebrachten Bedenken und Anregungen wird im Rahmen der gemeindlichen Abwägung wie folgt Stellung bezogen:
Bsratungsergebnis
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1 stimmig
Mit
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Nein
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Enthaltung
0
Laut
__ Beschluß* XI Vorschlag
Abweichender __ Beschluß [ (Rückseite)
Abstimmunqserqebnis zu Ziffer 2: 2
Abstimmunaserqebnis zu Ziffern 3 u
4 Ja-Stimmen
nd 4: 24 Ja-
, 3 Nein-Sti
Stimmen, 3 N
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; vom 1995 XI
g vom 1995 . XI

