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Alle Festsetzungen sind durch die Bestimmungen des BauGB abgedeckt bzw. sind im BauGB als Ziel stadte- planerischen Handelns vorgegeben.
Mit freundlichen Gi
Karl- Heinz Bacher (Vorsitzender)
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Alle Festsetzungen sind durch die Bestimmungen des BauGB abgedeckt bzw. sind im BauGB als Ziel stadte- planerischen Handelns vorgegeben.
Mit freundlichen Gi
Karl- Heinz Bacher (Vorsitzender)
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