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VERBANDSGEMEINDEVERWAITUNG
MONTABAUR
Im Namen der Stadt Montabaur
Ergänzungsblatt Nr. /\A
Datum
24.05.1995
Oruckwch« Nr. (ggf. Nachtrag» •rmarfc)
154/1995
4. Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen in Verbindung mit Flächen für Geoeinschaftsana^gen - Seite 5:
Diese Textfestsetzung wird dahingehend ergänzt, daß die Anlage von Tiefgaragen zugelassen aber nicht mehr zwingend vorgeschrieben wird.
6. Verkehrsflächen und Verkehrs flächen besonderer Zweckbestimmung und Anschluß anderer Flächen an die Verkehrsflächen in Verbindung mit Geboten für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchem und Bindungen für Bepflanzungen:
In der Pflanzliste werden die Bäume
Silberlinde Bergahorn Spitzahorn Hainbuche Sommerlinde Winterlinde
Tilia tomentosa Aceer pseudoplatanus Acer platanoides Carpinus betulus Tilia platyphyllos Tilia cordata
gestrichen, da diese sich inbesondere nicht als Straßenbegleitgrün eianen.
Dafür werden neu aufgenommen:
Stadtlinde Roßkastanie
Wildbirne Baumhasel weiße Maulbeerre Eberesche
Tilia cordata "greenspire" Aesculus x carnea Aesculus hippocastanum "baumanii" Pyrus calleryana "Chanticleer 1 ' Corvlus columa Morus alba
Sorbus aria "Lutescens"
Sorbus aria "Magnifica".
Öffentliche und private Grünflächen in Verbindung mit Geboten zum Anpflanzen von Bäumen, St räuchern und sonstigen Bepflanzungen, Bindungen für Bepflanzungen und Bindungen für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchem und sonstigen Bepflanzungen:
Hier wird in der Gehölzliste die Silberlinde - Tilia tomentosa - gestrichen.
Fort*«taung
ErginaungsbUtt
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g vom 1995 . XI
g vom 1995 . XI

