verbandsgemeindeyerwaltung
MONTABAUR
Im Namen der Stadt Montabaur
Ergänzungsblatt Nr. 3
Datum
24.05.1995
Orvckaaeh* Nr. (ggf. Nacfttragvarmarfc)
154/1995
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.4 Fa. Auto-Liesenfeld, Montabaur, entsprechend des beigefügten Schreibens voa 12.01.1995:
Die Fa. Liesenfeld wendet sich gegen die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes in 2-geschossiger Bauweise gegenüber des vorhandenen Gewerbegebiete3 "Horresser Berg", da sie befürchtet, daß evtl. Lärmbelästigungen zu Problemen mit den künftigen Bewohnern und zu einer evtl. Einschränkung der Firmenaktivitäten führen könnten - insoweit decken sich die vorgebrachten Bedenken mit denen des Staatlichen Gewerbeaufsichtsajntes Koblenz: vgl. Beratung und Beschlußfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Vorschläge
Im bisherigen Planentwurf entlang der K 151 und damit des Gewerbegebietes "Horresser Berg" war ein allgemeines Wohngebiet mit einer 2-geschossigen Bebauung mit Hausgruppen vorgesehen.
Aufgrund der vorgebrachten Bedenken wurde nunmehr eine Ausweisung der entsprechenden Flächen als MI = Mischgebiet vorgesehen, um evtl, lärmschutzrechtlichen Problemen, die in einem allgemeinen Wohngebiet auftreten könnten, entgegenzuwirken.
Beschltü Vorschlag:
Die Bedenken und Anregungen der Fa. Liesenfeld werden insoweit berücksichtigt, als daß in dem angrenzenden Planbereich nunmehr ein Mischgebiet mit einer daraus resulierenden höheren Belastbarkeit durch Lärmimmissionen ausgewiesen wird.
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