Akte 
Sitzung 08. Juni 1995
Entstehung
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YERBANDSGEHE1NDEVERWALTUNG

MONTABAUR

Ergänzungsblatt Nr. 4

Im Namen der Stadt Montabaur

OucfcMCiM Nr. (gtf. N*ehfigy (m | W(

154/1995

Datum

24.05.1995

1.5 Frau Gerda Hüller, Montabaur, entsprechend dos beigefügten Schreibens von 16.01.1995:

Frau Müller wendet sich vor allem gegen die Ausweisung des Flur­stückes 2073/2, welches an der K 151 liegt, als private Grüfläche. Ihres Erachtens handelt es sich hierbei nicht um einen Wald, sondern um einen nichterhaltenswerten Uildwucher, der außerdem der bebaubaren Umgebung entspricht, und deshalb auch als Baugelände ausgewiesen werden sollte.

Außerdem weist sie darauf hin, daß das Grundstück mit Gartenabfällen, Alteisea.und weiterem Unrat verschmutzt wurde.

Bereits in dem Vorgängerbebauungsplan war die entsprechende Fläche nicht für eine Bebauung vorgesehen. Dies insbesondere deshalb, da es sich hierbei um ein sukzessiv entwickeltes Feldgehölz auf einer einstigen Mülldeponie handelt, die mit einem Bewuchs von 30 bis 50 Jahre alten Strauchern und Baumen bestanden ist.

Aus ökologischer und landespflegerischer Sicht ist die Erhaltung dieser Gehölzstruktur besonders wichtig, da es sich um eine der wenigen größeren bewaldeten Flächen im Plangebiet handelt, die auch aus ortsgestalterischen und Erossionsschutzgründen erhalten bleiben sollte.

Hinzu kommt, daß es sich bei dem im Besitz von Frau Müller befind­lichen Gelände um eine Altablagerungsstelle handelt. Im entspre­chenden Kataster des Landesamts für Umwelt und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz ist ausgewiesen, daß auf diesem Gelände Bauschutt. Erdaushub sowie Siedlungsabfälle, d. h. , Hausmüll, Sperrmüll und ähnlicher Gewerbemüll abgelagert wurde.

Daraus resultiert, daß Beeinträchtigungen, z. B. Standsicherheits­probleme, aufwendigere Entsorgung der Aushubmassen, Deponiegasbil­dung, Grundwasserverunreinigung usw. bei einer evtl. Bebauung nicht ausgeschlossen werden können.

Die evtl, von der Deponie ausgehende Umweltgefährdung muß voraus­sichtlich noch in einem entsprechenden geologischen Gutachten untersucht werden.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß die Abwägung zwischen den betroffenen privaten Belangen einerseits und die entgegenste­henden privaten und öffentlichen Belangenn andererseits dazu führt, die Bedenken und Anregungen der Frau Müller zurückzuweisen.

Fora*»* . Nr. _