VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG M ONTABAUR
Ergänzungsblatt Nr. 2
Im Namen der Stadt Montabaur
Datum
24.05.1995
OuckMCh« Nr. (ggf. Nichuigwm^,
154/1995
1.3 Herr Erich Decker, Montabaur, entsprechend der beigefügten Niederschrift vom 01.02.1995:
Herr Decker weist insbesondere darauf hin, daß er wegen der im Planbereich vorherrschenden Wasserverhältnisse Bedenken gegen die im Bereich der Mehrfamilienhäuser verbindlichen Fe st Schreibung von Tiefgaragen hat.
Der Hinweis des Herrn Decker wurde insofern aufgegriffen, als daß die verbindliche Fest-schreibung der Anlage von Tiefgaragen im Mehrfamilienhausbereich aus den textlichen Festsetzungen herausgenommen wurde. Eine Herstellung von Tiefgaragen liegt nunmehr im Ermessen der Bauherren, die selbstverständlich gehalten sind, die für die geplante |j Bebauung notwendigen Stellplätze auf dem eigenen Grundstück nachzuweisen.
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§
Beschluß verschlag:
Die Bedenken und Anregungen des Herrn Decker werden dadurch berücksichtigt, daß die verbindliche Fesetsetzung der Anlage von Tiefgargen im Bereich der Mehrfamilienhäuser aus dem Planentwurf gestrichen wurde.
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