Akte 
Sitzung 08. Juni 1995
Entstehung
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YERBANDSGEMEINDEVEKWALTüfti

MONTABAUR

Im Namen der Stadt Montabaur

Ergänzungsblatt Nr. A

Qttum

24.05.1995

Oruck*»ch* Nr. (ggf. N*chtragv«rm«r 10

154/1995

1.2 Herr Herbert Ferdinand, Montabaur-Horressen, und Frau Thea Ferdinand, Frankfurt-Rödelheia, entsprechend der beigefügten Niederschrift von 02.02.1995:

Herr und Frau Ferdinand sind Eigentümer der Flurstücke 2029/1. 2030/1 und 2031/1. Diese Parzellen befinden sich ganz bzw. teilweise außer­halb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, weshalb die Eigen­tümer beantragen, die Planung dahingehend zu ändern, daß der Lärm­schutzwall entlang der L 312 geschüttet wird und die Grundstücke dadurch in den Planbereich mitaufgenommen werden.

Zu den geltend gemachten Bedenken und Anregungen ist auszuführen, daß eine Änderung des Geltungsbereiches aus den nachfolgenden "Gründen nicht möglich ist:

Parallel zu dem im Bebauungsplanentwurf eingetragenen Lärmschutzwall laufen mehrere Pipelines - eine Natopipeline, eine Gasfernleitung der Ruhrgas AG, zwei Gasfernleitungen der Mittelrheinischen Erdgas-Trans­portgesellschaft sowie eine Ätylen-Gasfernleitung der Höchst GmbH.

Für eine Inanspruchnahme der Grundstücke wurden die Grundstückseigen­tümer entsprechend entschädigt.

Aufgrund der vorhandenen Energieversorgungsleitungen ist eine Bebau­ung dieses Geländes nicht.möglich.

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand kann auch eine Verlegung des Lärmschutzwalles und eine Ausweisung der zur Zeit außerhalb des Planbereiches liegenden Grundstücke als öffentliche Grünfläche nicht realisiert werden, da einem überschütten der Leitungen nicht zugestimmt wird.

Hinzu kommt, daß in den vorliegenden Planentwürfen für die Umgehung von Horressen der Randbereich für die darin vorgesehene Neuanbindung der L 312 benötigt wird. Um eine Realisierung des Vorhabens für die Zukunft offenzuhalten, ist es notwendig, das Gebiet von einer Bebau­ung sowie von einer Wallschüttung freizuhalten.

Eine Abwägung zwischen betroffenen privaten Belangen einerseits und den entgegenstehenden privaten und öffentlichen Belangen andererseits führt dazu, daß die vorgebrachten Bedenken nicht berücksichtigt werden können. ^

Beschluß Vorschlag:

Die Bedenken und Anregungen von Herrn und Frau Ferdinand können im Rahmen der gemeindlichen Abwägung nicht berücksichtigt werden.

FortMtiung

Erg*Afung»W*a

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