ProbIeabeschre1bung/Begründung
Aufgrund der vorhandenen Energieversorgungsleitungen ist eine Bebauung dieses Geländes nicht möglich. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand kann auch eine Verlegung des Lärmschutzwalles und eine Ausweisung der zur Zeit außerhalb des Planbereiches liegenden Grundstücke al3 öffentliche Grünfläche nicht realisiert werden, da einem überschütten der Leitungen nicht zugestimmt wird.
Hinzu kommt, daß in den vorliegenden Planentwürfen für die Umgehung von Horressen der Randbereich für die darin vorgesehene Neuanbindung der L 312 benötigt wird. Um eine Realisierung des Vorhabens für die Zukunft offenzuhalten, ist es notwendig, das Gebiet von einer Bebauung sowie von einer Wallschüttung freizuhalten.
Letztlich ist noch darauf hinzuweisen, daß von dem Flurstück 2040 lediglich ca. 200 m 2 außerhalb des Geltugsbereiches des Bebauungsplanentwurfes liegen. Die Grundstückseigentümer verfügen mithin noch über eine Einwurfsfläche von ca. 1.000 m 2 , so daß auch unter Berücksichtigung eines Flächenabzugs von ca. 30 % noch 700 m 2 Bauland verbleiben, was füfr die Zuteilung eines Bauplatzes bei weitem ausreichen dürfte. Dies führt auch dazu, daß für eine weitere Entschädigung kein Raum mehr ist, da durch die Aufwertung des verbleibenden,Restes des Grundstückes von Wiese zu Bauland auch eine überproportionale Wert- ' Steigerung eintreten wird.
Zusammenfassend kann ausgeführt werden, daß eine Abwägung zwischen den betroffenen privaten Belangen und den entgegenstehenden privaten und öffentlichen Belangen dazu führt, daß die Bedenken und Anregungen der Ehel. Weber nicht berücksichtigt werden können.
Be Schluß Vorschlag:
Die Bedenken und Anregungen der Ehel. Weber können im Rahmen der gemeindlichen Abwägung nicht berücksichtigt werden.
FortMtzunq
ErganzuflgiWzi'
Nr.
I
I Finanzielle Auswirkungen?
Veranschlagung
im Verwaltung*- _ hauvuii
noch verfügbar OM
Ja. mit OM
Montabaur, 24.05.1995
(Drl Possel-Dölken) Bürgermeister

