Akte 
Sitzung 08. Juni 1995
Entstehung
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ProbIeabeschre1bung/Begründung

Aufgrund der vorhandenen Energieversorgungsleitungen ist eine Bebau­ung dieses Geländes nicht möglich. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand kann auch eine Verlegung des Lärmschutzwalles und eine Ausweisung der zur Zeit außerhalb des Planbereiches liegenden Grundstücke al3 öffentliche Grünfläche nicht realisiert werden, da einem überschütten der Leitungen nicht zugestimmt wird.

Hinzu kommt, daß in den vorliegenden Planentwürfen für die Umgehung von Horressen der Randbereich für die darin vorgesehene Neuanbindung der L 312 benötigt wird. Um eine Realisierung des Vorhabens für die Zukunft offenzuhalten, ist es notwendig, das Gebiet von einer Bebau­ung sowie von einer Wallschüttung freizuhalten.

Letztlich ist noch darauf hinzuweisen, daß von dem Flurstück 2040 lediglich ca. 200 m 2 außerhalb des Geltugsbereiches des Bebauungs­planentwurfes liegen. Die Grundstückseigentümer verfügen mithin noch über eine Einwurfsfläche von ca. 1.000 m 2 , so daß auch unter Berück­sichtigung eines Flächenabzugs von ca. 30 % noch 700 m 2 Bauland ver­bleiben, was füfr die Zuteilung eines Bauplatzes bei weitem ausreichen dürfte. Dies führt auch dazu, daß für eine weitere Entschädigung kein Raum mehr ist, da durch die Aufwertung des verbleibenden,Restes des Grundstückes von Wiese zu Bauland auch eine überproportionale Wert- ' Steigerung eintreten wird.

Zusammenfassend kann ausgeführt werden, daß eine Abwägung zwischen den betroffenen privaten Belangen und den entgegenstehenden privaten und öffentlichen Belangen dazu führt, daß die Bedenken und Anregungen der Ehel. Weber nicht berücksichtigt werden können.

Be Schluß Vorschlag:

Die Bedenken und Anregungen der Ehel. Weber können im Rahmen der gemeindlichen Abwägung nicht berücksichtigt werden.

FortMtzunq

ErganzuflgiWzi'

Nr.

I

I Finanzielle Auswirkungen?

Veranschlagung

im Verwaltung*- _ hauvuii

noch verfügbar OM

Ja. mit OM

Montabaur, 24.05.1995

(Drl Possel-Dölken) Bürgermeister