Im Namen der Stadt Montabaur
Abt./Az.:
III/l 610-13 Be/No
Äijru'tiJ ! Ui^ta
MONTABAUR
Beschlußvorlage
Anlage Nr. 5 zur Niederschrift
ment öffentlich
öffentlich
Drucksache Nr. (ggf. Nechtrsgvermerk)
154/1995
Datum
24^05.1995
Beratung »folg«
Sitzungstermin
Bau-, Haupt- und Finanzausschuß
- —- |
08.06.1995
Stadtrat
08.06.1995
V
Betreff
Änderung und Oberarbeitung dos Bebauungsplanes "Christches Seiher
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1. Beratung und Beschluß fassung über die in Rahnen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit von 02.01. bis 02.01.1995 eingegangenen Bedenken und Anregungen:
1.1 Ehel. Agnes und Heinz Dieter Heber, Montabaur-Horressen. entsprechend der Kopie des beigefügten Schreibens von 31.01.1995:
Die Ehel. Weber sind Eigentümer der Flurstücke 2028/1, 2027/1 und 2040 in der Flur 7.
Sie wenden sich insbesondere dagegen, daß die beiden Parzellen 2028/1 und 2027/1 komplett und die Parzelle 2040 nur teilweise in den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes "Christches Weiher" aufgenommen wurden.
Zu den vorgebrachten Bedenken und Anregungen ist auszuführen, daß sich eine Miteinbeziehung der beiden Flurstücke 2028/1 und 2027/1 aus folgenden Gründen verbietet;
Parallel zu dem im Bebauungsplanentwurf eingetragenen Lärmschutzwall laufen mehrere Pipelines - eine Natopipeline, eine Gasfernleitung der Ruhrgas AG, zwei Gasfernleitungen der Mittelrheinischen Erdgas-Transportgesellschaft sowie eine Ätylen-Gasfernleitung der Höchst GmbH.
Für eine Inanspruchnahme der Grundstücke wurden die Grundstückseigen- tümer entsprechend entschädigt.
g vom 1995 . XI
Beratungsergebnis
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g vom 1995 . XI

