Anlage Nr. 2 zur Niederschrift
Verbandsgemeindeverwaltung
Montabaur
Beschlußvorlage
® öffentliche 0 nichtöffentlich
Im Namen der Stadt Montabaur
-
AbL/Az
1 ,9-460.40 rsdi*/ 1 1 /StadtMT/»R/Vnrl/HiUFin'*
Datum Dniciuach0»Nr. (ggf*. Nacfatngavannarit)
26 05 1995 139/1995
HFA
08.06.1995
Stadtrat
1 ~ U8.06.iW95 ~
Betreff
Zuschuß der Stadt zu den Personal* und Sachkosten des Hauses der Jugend
prr^lnrhe^reihung/ReyrOndumr
Der Stadtrat hat am 09.02.1995 im Rahmen der Haushaltsberatung beschlossen, den Zuschuß der Stadt an den nicht durch Zuweisungen Dritter gedeckten Kosten des Hauses der Jugend auf 90.000 DM zu begrenzen.
In einem Gespräch des Ältestenrats der Stadt Montabaur mit den Fraktionsvorsitzenden und Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur am 25.04.1995 wurde verdeutlicht, daß diese Festschreibung des städtischen Zuschusses nicht angemessen ist:
Die Verbandsgemeinde hat bei Bildung des Hauses der Jugend die Personalkosten eines hauptamtlichen pädagogischen Mitarbeiters getragen. Nachdem 1984 in einem Rechtsstreit erreicht werden konnte, daß sich das Land mit etwa 41 % der Personalkosten für zwei hauptamtliche Mitarbeiter (im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel) beteiligt, gewährte die Verbandsgemeinde ab diesem Zeitpunkt eine Zuweisung in Höhe durch Landes- und Kreiszuweisungen nicht gedeckten Kosten für zwei hauptamtliche pädagogische Mitarbeiter.
1994 hat der Westerwaldkreis seine Kostenbeteiligung an den Personalkosten (25 % der Personalkosten für zwei hauptamtliche pädagogische Mitarbeiter) unter Hinweis auf das "Simmemer Urteil" des OVG Koblenz eingestellt.
Gegen diese Entscheidung hat der Verein "Haus der Jugend e. V." Widerspruch eingelegt, über den noch nicht entschieden worden ist. Über diesen Widerspruch ist noch nicht entschieden worden. Bis zur endgültigen Entscheidung ist jedoch davon auszugehen, daß die vom Westerwaldkreis nicht mehr getragenen Kostenanteile von Verbandsgemeinde und Stadt getragen werden. Dabei ist eine angemessene und gerechte Verteilung anzustreben.
Unter Berücksichtigung der bisherigen Kostenanteile wird vorgeschlagen, ab 1994 die nicht durch Landes- und Kreiszuweisungen gedeckten Personal- und Sachkosten zwischen Stadt und Verbandsgemeinde wie folgt aufzuteilen:
a ) Die V erbanda gemeinde Montabaur trägt 35 % der durch eigene Einnahmen nicht gedeckten Sach- und Personalkosten. Von den Sachkosten werden die Mietzahlungen des Hauses der Jugend an die Stadt Montabaur (25.600 DM/Jahr) abgezogen. Damit sind auch die Bewirtschaftungskosten für den von der Jugendpflegerin der Verbandsgemeinde genutzten Raum im Haus der Jugend abgedeckt.
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