b) Die Stadt Montabaur trägt die übrigen durch Land und Verbandsgemeinde nicht finanzierten Personal- und Sachkosten.
Die Anlage zeigt, wie sich die Finanzierungsanteile von Stadt und Verbandsgemeinde seit 1984 (ab diesem Zeitpunkt wurden die Landeszuweisungen gewährt) entwickelt haben und nach dem o. g. Vorschlag ab 1994 verteilen.
In dem Gespräch am 25.04.1995 wurde dieser Vorschlag allseits als angemessen angesehen.
Eine Reduktion des städtischen Zuschusses auf den vom Stadtrat beschlossenen Festbetrag (90.000 DM) hätte zur Folge, daß das Haus der Jugend seinen Personalbestand reduzieren und damit seine Öffnungszeiten und sein Betreuungsangebot erheblich einschränken müßte. Keinesfalls hätte eine Begrenzung des städtischen Anteils automatisch eine höhere Zahlpflicht der Verbandsgemeinde zur Folge.
BeschluBvorschlag:
Der Beschluß des Stadtrats vom 09.02.1995, den städtischen Anteil an den Kosten des Hauses der Jugend auf 90.000 DM festzuschreiben, wird aufgehoben.
Der Stadtrat stimmt dem o. g. Finanzierungskonzept für das Haus der Jugend zu. _
Finanzielle Answirimnyan:
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Veranschlagung
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HaUShalt 1995
X Ja, mit DM 111.000. Der Beschluß des Stadtrats vom
09.02.1995 wurde als Sperrvermerk berücksichtigt, der □ach dem o. g. Vorschlag aufgehoben wird (HhSt 4601.7000)
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Montabaur, 26.05.1995
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