Tagesordnungspunkt 12:
Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt I - Erweiterung" im Bereich Hospitalstraße/Biergasse
Drucksachen-Nr. 253/1994 und 161/1995, Anlage Nr. 10
Ratsmitglied Schweizer (FWG) erklärt für seine Fraktion, man werde dieser Änderung nicht zustimmen.
Der Stadtrat beschließt mit 18 Ja-Stimmen und 8 Neinstimmen:
16
1 Beratung und Beschlußfassung über die im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Bedenken und Anregungen
Weder im Rahmen der Offen läge‘nach § 3 Abs. 2 BauGB noch im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffenticher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurden in derzeit vom 10.10. bis 10.11.1994 (einschl.) Bedenken und Anregungen vorgebracht.
2. Zustimmungsbeschluß
Der Stadtrat stimmt der durch Beschluß vom 08.09.1994 eingeleiteten Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt I - Erweiterung" im Bereich Hospitalstraße/Biergasse mit folgendem Inhalt zu:
2.1 Die Baugrenze in Richtung Biergasse wird so verschoben, daß die zu bebauenden Flächen von bisher 8,50 m auf nunmehr 13,50 m vergrößert werden.
g vom 1995 . XI
2.2 Die Veränderung betrifft die gesamte Bauzeile parallel der Biergasse.
2.3. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben unverändert. 2.4 Die beigefügte Planskizze wird Bestandteil der Änderungssatzung.
3 Satzungsbeschluß gemäß §§10 BauGB und 24 GemO
Der Stadtrat beschließt die Änderungen des Bebauungsplanes im Bereich Hospitalstraße/Biergasse als Satzung.
vom
995
XI
I vom 1995 XI
g vom 1995 . XI

