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3.2 Für die an diesem Standort vorgesehenen Baukörper wird die Firsthöhe auf max. 11 m begrenzt; Bezugspunkt hierfür ist die derzeitige Geländeoberfläche.
3.3 Für die Errichtung einer Tiefgarage wird eine Baugrenze festgelegt.
3.4 Für das gesamte Plangebiet ist ein Grünordnungsplan zu erstellen, der bis zum Inkrafttreten der Bebauungsplanänderung vorzulegen ist.
3.5 Die beigefügte Planskizze wird Bestandteil der Änderungssatzung.
4. Satzungsbeschluß gemäß §§ 10 BauGB und 24 GemO
Der Stadtrat beschließt mit 24 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen die Änderung des Bebauungsplanes "Lindchen" als Satzung.
Tagesordnungspunkt 9:
Änderung des Bebauungsplanes "Alter Galgen" für das Grundstück der Schützengesellschaft St. Sebastianus, Flur 45, Flurstück 87/4, Im Schützengrund 1 - Drucksache-Nr. 143/1995, Anlage Nr. 7
1. Beratung und Beschlußfassung über die im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Bedenken und Anregungen
Bedenken und Anregungen wurden im Rahmen der Offenlage weder von Bürgern, noch von Trägern öffentlicher Belange vorgebracht.
2. Zustimmungsbeschluß
Der Stadtrat stimmt der durch Beschluß vom 09.02.1995 eingeleiteten Änderung des Bebauungsplanes "Alter Galgen" mit folgendem Inhalt zu:
2.1 Das Flurstück 87/4, Flur 45, Im Schützengrund 1, wird als Fläche für eine Sportanlage "Schießanlage" ausgewiesen und durch ein entsprechendes Symbol nach der Planzeichenverordnung gekennzeichnet.
2.2 Die überbaubare Fläche wird - wie aus der beigefügten Planskizze ersichtlich - eingeschränkt und die bisher festgesetzten Baugrenzen entsprechend abgeändert.
2.3 Die Planskizze wird Bestandteil der Änderungssatzung.
3. Satzungsbeschluß gemäß §§10 BauGB, 24 GemO
Der Stadtrat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes "Alter Galgen" als Satzung.
Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen
g vom 1995 . XI
vom
995
XI
vom
95
XI
99ö
XI
l j vom 1995 XI
g vom 1995 . XI

