Akte 
Sitzung 08. Juni 1995
Entstehung
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Tagesordnungspunkt 7:

Aufstellung des Bebauungsplanes "Fritz-Bluhm-Straße" Drucksache-Nr. 141/1995

Aufstellunasbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat beschließt, für den Bereich der Fritz-Bluhm-Straße einen

Bebauungsplan aufzustellen.

Der Planbereich ist begrenzt:

- im Norden:

- im Westen:

- im Osten:

- im Süden:

durch den Promenadenweg

durch die östliche Grenze des Flurstückes 4577/8

durch den Weg Flurstück Nr. 5853

durch die Fritz-Bluhm-Straße.

Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung "Fritz-Bluhm-Straße". Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

Tagesordnungspunkt 8:

Änderung des Bebauungsplanes "Lindchen" für die Flurstücke 2101/43 und 2101/42 - Drucksache-Nr. 140/1995, Anlage Nr. 6

1. Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB in der Zeit vom 06.03. bis 06.04.1995 (einschl.) wurden keine Bedenken oder Anregungen geäußert.

2. Im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB wurden Bedenken und Anregungen von der Interessengemeinschaft der Anwohner der Ruhrstraße in Montabaur mit Schreiben vom 15.03.1995, welches in Kopie beigefügt ist, vorgebracht.

Der Stadtrat beschließt mit 24 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen, die Bedenken und Anregungen der Interessengemeinschaft der Anwohner der Ruhrstraße nicht zu berücksichtigen.

3. Zustimmungsbeschluß

Der Stadtrat stimmt der durch Beschluß vom 09.02.1995 eingeleiteten Änderung des Bebauungsplanes "Lindchen" bei 24 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen mit folgendem Inhalt zu:

3.1 Auch für den südlichen Teil des Plangebietes wird die Zahl der Vollgeschosse auf max. 3 (bisher 2) festgeschrieben.

g vom 1995 . XI

vom

995

XI

vom

95

XI

B9h

XI

I vom 1995 XI

g vom 1995 . XI