12
Tagesordnungspunkt 7:
Aufstellung des Bebauungsplanes "Fritz-Bluhm-Straße" Drucksache-Nr. 141/1995
Aufstellunasbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat beschließt, für den Bereich der Fritz-Bluhm-Straße einen
Bebauungsplan aufzustellen.
Der Planbereich ist begrenzt:
- im Norden:
- im Westen:
- im Osten:
- im Süden:
durch den Promenadenweg
durch die östliche Grenze des Flurstückes 4577/8
durch den Weg Flurstück Nr. 5853
durch die Fritz-Bluhm-Straße.
Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung "Fritz-Bluhm-Straße". Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
Tagesordnungspunkt 8:
Änderung des Bebauungsplanes "Lindchen" für die Flurstücke 2101/43 und 2101/42 - Drucksache-Nr. 140/1995, Anlage Nr. 6
1. Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB in der Zeit vom 06.03. bis 06.04.1995 (einschl.) wurden keine Bedenken oder Anregungen geäußert.
2. Im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB wurden Bedenken und Anregungen von der Interessengemeinschaft der Anwohner der Ruhrstraße in Montabaur mit Schreiben vom 15.03.1995, welches in Kopie beigefügt ist, vorgebracht.
Der Stadtrat beschließt mit 24 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen, die Bedenken und Anregungen der Interessengemeinschaft der Anwohner der Ruhrstraße nicht zu berücksichtigen.
3. Zustimmungsbeschluß
Der Stadtrat stimmt der durch Beschluß vom 09.02.1995 eingeleiteten Änderung des Bebauungsplanes "Lindchen" bei 24 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen mit folgendem Inhalt zu:
3.1 Auch für den südlichen Teil des Plangebietes wird die Zahl der Vollgeschosse auf max. 3 (bisher 2) festgeschrieben.
g vom 1995 . XI
vom
995
XI
vom
95
XI
B9h
XI
I vom 1995 XI
g vom 1995 . XI

