Akte 
Sitzung 08. Juni 1995
Entstehung
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7iffer 2 "Arbeitsweise des Haupt- und Finanzausschusses und des Bauausschusses

hgi Her Vorbereitung von Stadtratsentscheidunaen"

Die Vorbereitung der Entscheidungen des Stadtrates erfolgt durch gemeinsame Beratung beider Ausschüsse und Empfehlungsbeschluß des Bauausschusses. Auf Antrag ist auch ein Empfehlungsbeschluß des Haupt- und Finanzausschusses herbeizuführen.

Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen (einstimmig)

7iffer 3 "Aufwandsentschädigung der Stadtbeiaeordneten bei kurzzeitigen

Vertretungen des Stadtbüraermeisters"

Die Stadtbeigeordneten Dr. Hütte, Trumm und Maur haben wegen Sonderinteresse an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.

Der Stadtrat beschließt einstimmig, den Stadtbeigeordneten eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Sitzungsgeldes zu gewähren, wenn die Vertretung für einen kürzeren Zeitraum als einen vollen Tag erfolge.

Absitmmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen (einstimmig)

Tagesordnungspunkt 3:

Wahl eines Stadtteilbeauftragten für den Stadtteil Eigendorf Antrag der Fraktion BfM vom 04.05.1995

Auf Vorschlag der Fraktion "BfM" wählt der Stadtrat einstimmig Herrn Hermann Wolf zum Stadtteilbeauftragten für den Stadtteil Eigendorf.

Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht (§ 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO).

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Tagesordnungspunkt 4:

Zuschuß der Stadt zu den Personal- und Sachkosten des Hauses der Jugend Drucksache-Nr. 139/1995, Anlage Nr. 2

Der Stadtrat beschließt, den Beschluß des Stadtrates vom 09.02.1995, den städtischen Anteil an den Kosten des Hauses der Jugend auf 90.000,-- DM

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