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festzuschreiben, aufzuheben. Gleichzeitig stimmt der Stadtrat dem vorgelegten Finanzierungskonzept für das Haus der Jugend (die Verbandsgemeinde trägt 35 % der durch eigene Einnahmen nicht gedeckten und die Stadt die übrigen durch Land und Verbandsgemeinde nicht finanzierten Sach- und Personalkosten) zu.
Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen
Tagesordnungspunkt 5:
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet westlich der Tonnerrestraße im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "ICE- Bahnhof Montabaur" - Teilbereich I Drucksachen-Nr. 129/1995 und 158/1995, Anlage Nr. 3
Aufstellunasbeschluß:
Innerhalb des städtebaulichen Entwicklungsgebietes "ICE-Bahnhof Montabaur“ wird für ein westlich der Tonnerrestraße gelegenes und im beigefügten Plan (Anlage Nr. 3) dargestelltes Gebiet (ca. 2,2 ha) als ersten Teilabschnitt des Gesamtbebauungsplanes "ICE-Bahnhof Montabaur“ ein Bebauungsplan aufgestellt.
Das Bebauungsplangebiet umfaßt einen Bereich, der - grob dargestellt - wie folgt umgrenzt wird:
im Norden: durch Teilflächen der Flurstücke 5367/3, 5368/1 und 5369/1
im Osten: durch die Tonnerrestraße
im Süden: durch das Grundstück des Arbeitsamtes
im Westen: durch Teilflächen der Flurstücke 5578/2, 5584, 4427, 5361 ff.
Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimmen (einstimmig)
g vom 1995 . XI
vom
995
XI
Tagesordnungspunkt 6 :
Aufstellung des Bebauungsplanes für ein Gebiet zwischen Werkstraße und vom
Eschelbacher Straße im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme 95
"ICE-Bahnhof Montabaur" (Fuchs'sches Gelände) - Teilbereich II XI_
Drucksachen-Nr. 130/1995 und 159/1995, Anlage Nr. 4 995
XI
Aufstellunasbeschluß: I vom
395
KI
Innerhalb des städtebaulichen Entwicklungsgebietes "ICE-Bahnhof Montabaur“ wird für das zwischen Werkstraße und Eschelbacher Straße gelegene, im beigefügten
g vom 1995 . XI

