P robleabescii re ibung/Begründung
2.2 Der Abstand zwischen den einzelnen Gauben kann höchstens 1.00 m (bisher
höchstens 1,50 m) betragen.
2.3 Es sind auch Zwerchgiebel zulässig.
2.5 Die Dacheindeckung ist in Naturschiefer vorzunehmen.
2.6 Die Dachneigung mCUfc. 40°, bei Giebelt 45° betragen.
li
V
3. Bauweise
Die vorgeschriebene geschlossene Bauweise wird, wie im Lageplan dargestellt, teilweise aufgehoben.
4. Die an der Nordwestgrenze des Grundstückes befindlichen 2 großen Kiefern sind zu erhalten.
5. Ansonsten gelten die bisherigen textlichen Festsetzungen in vollem Umfange weiter.
II. Zustimnjunqsbeschluß
Der Stadtrat stimmt dem Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes einschl. Begründung und Textfestsetzungen in der Form zu, wie er
- dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat und
- dieser BeschlußVorlage beigefügt ist.
III. Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in der Form
durchgeführt, daß der Anderungsentwurf für die Dauer eines Monats beim Bauamt eingesehen werden.
IV. Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Die Verwaltung wird beauftragt, gleichzeitig das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
Begründung:
Die Kreissparkasse Montabaur beabsichtigt, auf dem Grundstück Flur 44, Flurstück 252, Steinweg 34 a ein Wohn- und Bürohaus zur Erweiterung der auf dem Konrad-Adenauer-Platz vorhandenen Baulichkeiten durchzuführen.
Famauun? ErqanxuAqrtua Nr. 1
i Finanziell* Auswirkungen?
H Ja_I [ Nein
M <9 n 19
Veranschlagung
>m Vatwaitungs« <m
_hausnaii _h*
im Varmogtfls* hauanau
noch verfügbar DM
Ja. mit OM
/ HawaiuitMtaii«
56410 Montabaur, 06. April 1995
'/ tv, L V c
( Dr. Possel-Dölken ) Bürgermeister

