Akte 
Sitzung 26. April 1995
Entstehung
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P robleabescii re ibung/Begründung

2.2 Der Abstand zwischen den einzelnen Gauben kann höchstens 1.00 m (bisher

höchstens 1,50 m) betragen.

2.3 Es sind auch Zwerchgiebel zulässig.

2.5 Die Dacheindeckung ist in Naturschiefer vorzunehmen.

2.6 Die Dachneigung mCUfc. 40°, bei Giebelt 45° betragen.

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3. Bauweise

Die vorgeschriebene geschlossene Bauweise wird, wie im Lageplan darge­stellt, teilweise aufgehoben.

4. Die an der Nordwestgrenze des Grundstückes befindlichen 2 großen Kiefern sind zu erhalten.

5. Ansonsten gelten die bisherigen textlichen Festsetzungen in vollem Umfange weiter.

II. Zustimnjunqsbeschluß

Der Stadtrat stimmt dem Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes einschl. Begründung und Textfestsetzungen in der Form zu, wie er

- dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat und

- dieser BeschlußVorlage beigefügt ist.

III. Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in der Form

durchgeführt, daß der Anderungsentwurf für die Dauer eines Monats beim Bauamt eingesehen werden.

IV. Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Die Verwaltung wird beauftragt, gleichzeitig das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.

Begründung:

Die Kreissparkasse Montabaur beabsichtigt, auf dem Grundstück Flur 44, Flur­stück 252, Steinweg 34 a ein Wohn- und Bürohaus zur Erweiterung der auf dem Konrad-Adenauer-Platz vorhandenen Baulichkeiten durchzuführen.

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56410 Montabaur, 06. April 1995

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( Dr. Possel-Dölken ) Bürgermeister