Akte 
Sitzung 26. April 1995
Entstehung
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~ homtabaur

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Int Namen der Stadt Montabaur

Ergänzungsblatt Nr.

1

Oatum

06 . 04.1995

OrvickMcha Nr. (gg(. Nachtragv«rm«hO

117/1995

Um die entsprechenden Planungsabsichten einerseits und die städtebaulichen Belange andererseits in ausreichendem Maße zu berücksichtigen, ist es erforderlich, den maßgebenden Bebauungsplan "Altstadt II" zu ändern.

Intention dieses Änderungsverfahrens ist es insbesondere, eine städtebaulich nicht wünschenswerte Unverträglichkeit mit der unmittelbar angrenzenden Altstadtbebauung zu vermeiden und eine möglichst umfassende Anpassung an die historische Bebauung mit der vorhandenen Fassadengliederung zu erreichen.

Dies soll durch entsprechende Festlegungen betreffend die Geschoßigkeit sowie die Traufhöhe sichergestellt werden.

Die nachzuweisenden Stellplätze werden in einer Tiefgarage nachgewiesen, die ausschließlich den Nutzern des Gebäudes zur Verfügung steht. Der Eingang zur Tiefgarage wird in das zu errichtende Gebäude verlegt.

Darüber hinaus wird eine Baugrenze für einen unterirdischen Verbindungsgang zwischen dem bereits vorhandenen Gebäude der Kreissparkasse und dem jetzigen Bauvorhaben festgeleat, um eine fußläufiae Zuweauna zu erreichen.

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