yERßANDSGErtEINDEVERKALTUNG M ONTABAUR
[m Namen der Stadt Montabaur
Beschlußvorlage
Anlage Nr. 8.zur Niederschrift
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Abt./Az.: 0«lum
III/l 610.13 Be/Scho 06.04.1995
Onjckucti« Nr. (ggf. NacMragv«rm«rk)
117/1995
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Stadtrat
26.04.1995
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Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt II" für das Grundstück Flur 44, Flurstück 252, Steinseg 34 a - Baus Lenaif -
SttcMuflvorscftUg
I. Änderungsbeschluß geaäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB
Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan "Altstadt IX" für das Grundstück
Flur 44, Flurstück 252, Steinweg 34 a in 56410 Montabaur - Haus Lenaif - wie
folgt zu ändern:
1. Maß der baulichen Nutzung
1.1 Die GRZ wird auf 0,8 (bisher 0,6), die GFZ auf 2,1 (bisher 1,6) erhöht.
1.2 Die Zahl der Vollgeschosse wird entsprechend den in dem beigefügten Plan
gekennzeichneten Bereichen auf 3 bzw. 2 zuzüglich Dachgeschoß
(bisher 2 + Dachgeschoß) festgeschrieben.
1.3 Für den 2 1/2 geschossigen Gebäudeteil wird eine Traufhöhe von 8,40 m, für den 3stöckigen Gebäudeteil eine Traufhöhe von 9,00 m und für den 2stöckigen Gebäudeteil eine Traufhöhe von 7,50 m vorgeschrieben.
1.4 Die Fassade am Steinweg ist entsprechend den Vorschriften des § 4 Abs. 2 der Gestaltungssatzung zu gliedern.
1.5 Für das Gebäude, die Zufahrt zur Tiefgarage und den geplanten unterirdischen Verbindungsgang wird die im Plan gekennzeichnete Baugrenze festgelegt.
2. Dachgauben
2.1 Die Einzelgaubenbreite darf 2.00 m (bisher 1,50 m) nicht überschreiten.
Beratungsergebnis
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Abstimmunqserqebnis zu Ziffer I.: 1
8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen
Abstimmunqserqebnis zu Ziffern II.,
III. und IV.: 18 Ja-Stir
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Ratsmitglied Stendebach (SPD) hat wegen Vorliegen von Sonde» Utildlurm und BEiaLinußfdssuiiu niehfc mitqcwrrfrfc- und im Zuhore 1

