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Verbandsgemeindeverwaltung Postfach 12 62
56402 Montabaur
Straßenbauamt Diez
Goethestraße 9, 65582 Diez Telefon: 0 6432/604-0 Telefax: 0 64 32/60 42 50
Auskunft erteilt: Herr Isbert
Darum und Zachen Ihres Schreibens
I. nser Zeichen i Bitte bei Antwort ansebenl Durcnwanl
L-XX-le,164/94-IV/1 <><*■ 265
Datum
14.04.1994
Betr.: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung der Bauleitpläne gern. § 4 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB;
hier: Entwurf des Bebauungsplanes "Alter Galgen - Erweiterung" Stadt Montabaur
Bezug: Dortige Offenlegungsmitteilung vom 15.03.1994,
Az.: III/l 610-13 Be/Scho
Aufgrund Ihrer Planvorlage hatten wir zu dem Entwurf des Bebauungsplanes "Alter Galgen - Erweiterung" der Stadt Montabaur im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gern. § 4 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 BauGB, zuletzt mit Schreiben vom 31.05.1988, Az.: L-XX-le, Tgb.-Nr.: 185/88-IV/2 an die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises und mit Schreiben vom 10.06.1991, Az.: L-XX-le, Tgb.-Nr.: 161/91- IV/2 Stellung genommen und die in anbaurechtlicher, sowie Straßenbau- und verkehrstechnischer Hinsicht zu beachtenden Anforderungen festgelegt.
Bei dem uns nun vorgelegten Entwurf des o.a. Bebauungsplanes ist vorgesehen, an die freie Strecke der K 82 einen weiteren Erschließungsstraßenanschluß vorzunehmen.
Diesem Anschluß kann von seiten des Straßenbauamtes Diez nicht zugestimmt werden.
Unsererseits wird gebeten, die Erschließung des o.a. Plangebietes über die vorhandenen Stadtstraßen vorzunehmen.
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