Akte 
Sitzung 26. April 1995
Entstehung
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Wir gehen davon aus, daß die von uns getroffenen Festlegungen und gegebenen sonstigen Hinweise sowohl im weiteren Planverfahren, als auch bei der Durchführung des Bebauungsplanes uneingeschränkt*be­rücksichtigt sind.

Unter dieser Voraussetzung haben wir bei der jetzigen Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB Bedenken und Anregungen nicht vorzubringen.

I. V.

(Kailer)

Oberbaurat

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