Wir gehen davon aus, daß die von uns getroffenen Festlegungen und gegebenen sonstigen Hinweise sowohl im weiteren Planverfahren, als auch bei der Durchführung des Bebauungsplanes uneingeschränkt*berücksichtigt sind.
Unter dieser Voraussetzung haben wir bei der jetzigen Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB Bedenken und Anregungen nicht vorzubringen.
I. V.
(Kailer)
Oberbaurat
(
-
f
(

