Grünflächen gemäß 5 9 fl) Nr. 15 BauGB
* Zur landschaftlichen Einbindung des Geländes, zur Pufferung des Quellbereiches, bzw. als Sichtschutz und Durchgrünung werden ( entsprechend dem Maßnahmenplan) entlang der West-, Ost-, und Nordgrenze mehrreihige Gehölzpflanzungen angelegt. Dabei werden Gehölze der gleichen Art in Gruppen von 3-8 Stück, im Abstand von 1,25 x 1,50 ra (-ihren natürlichen Wuchshöhen entsprechend gestaffelt-) gepflanzt. Der Anteil an Bäumen I. Ordnung beträgt ca. 3-5 %, an Bäumen II. Ordnung ca. 25 % und an Sträuchern ca. 70 %.
* Die Pflanzenauswahl ist der folgenden Pflanzenliste zu entnehmen. Die Bepflanzung der Grünflächen erfolgt im ersten Jahr nach Errichtung der Baukörper. Mindestanforderungen an das Pflanzgut werden wie folgt festgege- setzt: das Pflanzmaterial muß mind. 2x verpflanzt sein; der Stammumfang bei Hochstämmen oder Einzelbäumen muß mind. 10 cm betragen.
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