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%. Flächen mit Bindungen fü r Bepflanzungen—and—f-ör die
Erhaltung von Bäumen. Sträuchern_up.d_sonst. Bepflan
zungen gemäß S 9 m Nr. 25 b BauGB? evtl. Gestaltunas-
maßnahmen nach LBauO 5 86 (1)
* Entlang der Erschließungsstraßen sind (gemäß Maßnahmenplan) 3-5 reihige Gehölzpflanzungen anzulegen. Dabei werden Gehölze der gleichen Art in Gruppen von 3 bis 8 Stück im Abstand von 1,25 x 1,50 m (gestaffelt nach ihren natürlichen Wuchshöhen) gepflanzt. Der Anteil an Bäumen I. Ordnung beträgt 3 - 5 %, an Bäumen II. Ordnung ca. 25% und an Sträuchern ca. 70%. Im Bereich geplanter Zufahrten sind die Pflanzungen zu unterbrechen. Vorhan- 1 dene Gehölze in diesen Bereichen sind zu erhalten und bei Bedarf entsprechend zu ergänzen.
* Unbefestigte Freiflächen innerhalb der Betriebsgelände (z.B. Rest- und Vorhalteflächen) sind mit einer Blumenwiesenmischung einzusäen ( Mahd 2x/Jahr ) und/oder mit flächigen Pflanzungen (unter Verwendung heimischer Baum und Straucharten) zu begrünen. Je 150 qm ist mindestens 1 Baum zu pflanzen. In Verbindung mit der Architektur (+/- 5 m) und zur Parkplatzbegrünung sind einfache Ziersträucher und bodendeckende Gehölze, sowie Staudenpflanzungen zulässig.
* Fensterlose Fassadenflächen von mehr als 50 qm sind flächig zu begrünen. Zur Verwendung kommen entweder Klettergehölze oder' hochwachsende Sträucher, die in einem Höchstabstand von 3,0 ra zum Gebäude gepflanzt werden.
* Entlang der Parzellengrenzen zwischen den Betriebsflächen sind beidseits des Grenzverlaufs je mind. 2,0 m j breite Pflanzstreifen auszubilden und mit einer Gehölz- ! artenmischung aus Bäumen und Sträuchern aus mindestens
5 Arten (entsprechend der Pflanzliste) zu bepflanzen.
* Pflanzungen auf den Gewerbegrundstücken und entlang der Erschließungsstraßen sind vom Grundstückseigentümer
* durchzuführen und auf Dauer zu erhalten.

