Akte 
Sitzung 26. April 1995
Entstehung
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als

Ein 30 ra breiter Streifen im Quellbereich wird als "Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft" ausgewiesen. Die Vegetationsdecke darf nicht überfahren, abgeschoben od. in sonstiger Weise zerstört werden. Die Fläche wird der freien Entwicklung überlassen.

* Die benötigten Ersatzflächen in einer Größenordnung von ca. 15.350 qm werden als "Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft" (gemäß §9 Abs.l Nr.20 und Abs.6 BauGB) fest­gesetzt.

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I

Zum Schutz der vorhandenen Bestände und insbesondere zur weiteren Entwicklung der Fläche als Orchideenstandort werden für die oben benannten Flurstücke folgende Bewei- dungs- und Pflegevorgaben entwickelt:

- Eine Mahd der Weideflächen erfolgt erst nach Ver­blühen der Orchideen (nicht vor Ende Juli). Das Mähgut ist von der Fläche zu entfernen. Eine Nachbeweidung ist möglich.

- Auf der Ersatzfläche ist eine Beweidungsdichte von max. 1 RGV/ha (RGV= rauhfutterfressende Groß­vieheinheit) zulässig. Das bedeutet, daß auf der Ersatzfläche ein maximaler Besatz mit einem Pferd und einem Fohlen zulässig ist.

- Düngergaben auf die Flächen sind nicht zulässig.

sw

I vom 1995 XI

g vom 1995 . XI