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Ergänzungsbiatt Nr.
Int Namen der Stadt Montabaur
Orucitucn* Nr. (ggf. N»eMr*gv*rmtr*I
87/1995
Datum
15.03.1995
Außerdem wurden die Flachen zur Durchführung der Ersatzmaßnahmen in Elqen dort im Bebauungsplan dargestellt.
2.3 Bedenken und Anregungen des Staatl. Geserbeaufsichtsamtes, Koblenz, entsprechend des Schreibens vom 28.04.1994
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Das Gewerbeaufsichtsamt Koblenz empfiehlt, durch eine entsprechende Textfestsetzung im nordwestlichen Teil des Plangebietes nur solche Betriebsar- 1 ten zuzulassen, deren Emmissionsgrad denen der Abstandsklasse VI (200 m) ' nach dem Runderlaß des Ministeriums für Umwelt vom 26.02.1992 entspricht. Dadurch soll das an der K B2 gelegene landwirtschaftliche Anwesen vor über- | mäßigen Immissionen geschützt werden. ■
BeschlußVorschlag: !
Die Bedenken und Anregungen des Staatl. Gewerbeaufsichtsamtes werden durch i die folgende Textfestsetzung berücksichtigt:
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Im nordwestlichen Teil des Plangebietes - Flurstücke Nr. 5172, 5171, !
5170/1, 5170/2 sowie Teile der Flurstücke 5184. 5183 und 5182 bis zum Weg Flurstück Nr. 6037 bzw. dessen gedachter Verlängerung in nördlicher Richtung - sind nur solche Betriebsarten erlaubt, deren Emmissionsgrad dem der ! Abstandsklasse VI (200 m) nach dem Runderlaß des Ministeriums für Umwelt | vom 26.02.1992 oder einem ähnlichen Emmissionsgrad entsprechen.
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2.4 Bedenken und Anregungen des Katasteramtes Montabaur entsprechend des Schreibens vom 28.04.1994
Das Katasteramt Montabaur regt an, für die ausgewiesenen Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft die Eigentumsregelung in der Planurkunde nachzuweisen.
BeschlußVorschlag:
Die Bedenken und Anregungen werden im Rahmen der gemeindlichen Abwägung in vollem Umfange berücksichtigt.
Der Planentwurf wurde so ergänzt, daß es sich bei den schützenswerten Bereichen um "öffentliche Grünflächen" handelt.
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995
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2.5 Bedenken und Anregungen der Kevag entsprechend des Schreibens vom 12.04.1994
Die Kevag regt an. die im Bereich der Fa. Ideal befindliche Kabeltrasse mit einem 1.00 m breiten Versorgungsstreifen zu sichern.
Außerdem soll eine Textfestsetzung aufgenommen werden, daß auch unter der im Plangebiet vorhandenen 1-kV-Freileitung nur niedrigwachsende Bäume und Sträucher angepflanzt werden dürfen.
BeschlußVorschlag:
Die Bedenken und Anregungen der Kevag werden in vollem Umfang
Fortsetzung
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