Akte 
Sitzung 26. April 1995
Entstehung
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Ergänzungsbiatt Nr.

Int Namen der Stadt Montabaur

Orucitucn* Nr. (ggf. N»eMr*gv*rmtr*I

87/1995

Datum

15.03.1995

Außerdem wurden die Flachen zur Durchführung der Ersatzmaßnahmen in Elqen dort im Bebauungsplan dargestellt.

2.3 Bedenken und Anregungen des Staatl. Geserbeaufsichtsamtes, Koblenz, ent­sprechend des Schreibens vom 28.04.1994

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Das Gewerbeaufsichtsamt Koblenz empfiehlt, durch eine entsprechende Text­festsetzung im nordwestlichen Teil des Plangebietes nur solche Betriebsar- 1 ten zuzulassen, deren Emmissionsgrad denen der Abstandsklasse VI (200 m) ' nach dem Runderlaß des Ministeriums für Umwelt vom 26.02.1992 entspricht. Dadurch soll das an der K B2 gelegene landwirtschaftliche Anwesen vor über- | mäßigen Immissionen geschützt werden.

BeschlußVorschlag: !

Die Bedenken und Anregungen des Staatl. Gewerbeaufsichtsamtes werden durch i die folgende Textfestsetzung berücksichtigt:

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Im nordwestlichen Teil des Plangebietes - Flurstücke Nr. 5172, 5171, !

5170/1, 5170/2 sowie Teile der Flurstücke 5184. 5183 und 5182 bis zum Weg Flurstück Nr. 6037 bzw. dessen gedachter Verlängerung in nördlicher Rich­tung - sind nur solche Betriebsarten erlaubt, deren Emmissionsgrad dem der ! Abstandsklasse VI (200 m) nach dem Runderlaß des Ministeriums für Umwelt | vom 26.02.1992 oder einem ähnlichen Emmissionsgrad entsprechen.

f vom .995 XI

2.4 Bedenken und Anregungen des Katasteramtes Montabaur entsprechend des Schreibens vom 28.04.1994

Das Katasteramt Montabaur regt an, für die ausgewiesenen Flächen für Maß­nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft die Eigentumsregelung in der Planurkunde nachzuweisen.

BeschlußVorschlag:

Die Bedenken und Anregungen werden im Rahmen der gemeindlichen Abwägung in vollem Umfange berücksichtigt.

Der Planentwurf wurde so ergänzt, daß es sich bei den schützenswerten Bereichen um "öffentliche Grünflächen" handelt.

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995

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2.5 Bedenken und Anregungen der Kevag entsprechend des Schreibens vom 12.04.1994

Die Kevag regt an. die im Bereich der Fa. Ideal befindliche Kabeltrasse mit einem 1.00 m breiten Versorgungsstreifen zu sichern.

Außerdem soll eine Textfestsetzung aufgenommen werden, daß auch unter der im Plangebiet vorhandenen 1-kV-Freileitung nur niedrigwachsende Bäume und Sträucher angepflanzt werden dürfen.

BeschlußVorschlag:

Die Bedenken und Anregungen der Kevag werden in vollem Umfang

Fortsetzung

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95

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