VERBAHDSSEMEINDEYERWALTUNG M flHTA 3 AUR
Im Namen der stadt Montabaur
Ergänzungsbiatt Nr. 2
Ottum
Oruckuch« Nr. (ggf. N» c nui^ #m , tfs)
15.03.1995
87/1995
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berücksichtigt. ' ■
Die Kabeltrasse im Bereich der Fa. Ideal mit dem 1 m breiten Versorgungsstreifen wurde in den Bebauungsplanentwurf übernommen.
Außerdem wurden die Textfestzungen dahingehend ergänzt, daß auch unter der l_ky_F re il e itung nur niedrigwachsende Bäume und Sträucher angepfianzt werden dürfen. Ausgenommen von dieser Regelung ist der bereits vorhandene Bewuchs.
ZustinmungsbeSchluß
Der Stadtrat stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes "Alter Galgen - Erweiterung" einschl. Begründung und anliegenden Textfestsetzungen in der Form zu, wie er
- dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat und
- durch die Kreisplanungsstelle erstellt wurde.
4. Beschluß zur erneuten Offenlagen der Planunterlagen nach § 3 Abs. 3 BauGB ,
Der Stadtrat beschließt, den geänderten Bebauungsplanentwurf einschl. j
Begründung, Textfestsetzungen und landespflegerischem Planungsbeitrag erneut für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der ! Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen mit dem Hinweis darauf, daß Bedenken und Anregungen während der Auslegungszelt nur zu den Änderungen im Bebauungsplanentwurf vorgebracht werden können.
Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, die Träger öffentlicher Belange von der erneuten Offenlage zu unterrichten und die Planänderung darzustellen. i
Begründung:
Der Stadtrat hat 1987 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan "Alter Galgen - L Erweiterung" aufzustellen. Anlaß für diese Entscheidung war. daß das vorhandene " Industriegebiet durch die Ansiedlung verschiedener Betriebe nur noch geringe Bauflächen zur Verfügung hatte. I
Für eine Erweiterung der Industriebaufläche spricht u. a. die Tatsache, daß die j Stadt Montabaur als Mittelzentrum mit der Schwerpunktfunktion Gewerbe ausge- j stattet ist. so daß die Ausweisung gewerblicher Bauflächen auch den Zielen der j Landesplanung und Raumordnung entspricht.
Hinzu kommt, daß dieses Plangebiet in unmittelbarer Nähe der Autobahn A 3 gelegen und dadurch sehr gut an den überörtlichen Verkehr angebunden ist.
Bestandteil des Bebauungsplanes ist auch der erstellte landespflegerische j
Planungsbeitrag, der bereits in der Sitzung des Stadtrates vom 08.02.1994 ;
gebilligt würde, Da sich diesbezüglich keine Änderungen ergaben, Bestand keine i Notwendigkeit einer erneuter» Zustimmung des Stadtrates zu diesen Planunter- i laaen. !
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