Probleabeschreibung/Begründung
anzubinden, sondern vor dem Kreisverkehrsplatz abzubinden. Daraus folgt, daß diese Straße nach Realisierung dieser Vorstellungen als Gemeinde- und damit Erschließungsstraße für das Baugebiet "Alter Galgen - Erweiterung" genutzt werden kann. Die eigene weiterführende Verkehrsplanung des SVA Diez steht daher im Gegensatz zu der Stellungnahme in diesem Verfahren.
Aufgrund dessen sollten in der Bebauungsplanung schon jetzt zwei Anschlüsse vorgesehen werden, insbesondere auch im Hinblick darauf, daß sich eine evtl, zukünftige Ausdehnung des Industriegebietes nur westlich der jetzigen K 82 vollziehen kann und dafür schon jetzt Vorkehrungen getroffen werden sollten.
2.2 Bedenken und Anregungen der unteren Landespflegebehörde entsprechend des Schreibens vom 11.11.1994
Die untere Landespflegebehörde regt an, die im landespflegerischen Begleitplan vorgesehenen Vermeidungs-, Minderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen rechtsverbindlich als Textfestsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen.
Außerdem wird gefordert, die Flächen zur Durchführung der Ersatzmaßnahmen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes auszuweisen.
BeschlußVorschlag:
Die Bedenken und Anregungen werden im Rahmen der gemeindlichen Abwägung in vollem Umfange berücksichtigt.
Die aufgeführten Vermeidungs-, Minderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurden in die anliegend beigefügten Textfestsetzungen zum Bebauungsplan rechtsverbindlich aufgenommen.
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56410 Montabaur, 16. März 1995
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( Dr, Posse1-Dölken ) Bürgermeister

