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MONTABAUR
Ergänzungsblatt Nr. 2
Irn Namen der Stadt Montabaur
OnjckMch* Nr. (ggf. Nachtrag»«,,,,^
114/1995
Oatum
03 . 04.1995
Anliegen des For 9 tamtes kann außerdem noch dadurch entgegengekommen i
werden, daß die Stadt als Eigentümerin des gesamten Grundstückes eine 1 diesbezügliche dingliche Absicherung durch Eintragung im Grundbuch ! erreichen kann, die auf evtl. Rechtsnachfolger übergehen wird. Zusätzlich i wird bei einem Verkauf bzw. Tausch von Teilen des Grundstückes eine i entsprechende Haftungsausschlußerklärung in die abzuschließenden Verträge ! aufgenommen.
Letztlich ist noch beachtlich, daß die Stadt selbst auch Eigentümerin des I angrenzenden Waldes ist und deshalb in eigener Verantwortung die Verkehrssicherungspflicht wahrzunehmen hat. i
Eine Beeinträchtigung der öffentlichen Belange des Forstamtes kann somit j weitestgehend ausgeschlossen werden, weshalb die durchzuführende Abwägung zwischen den für die Planänderung und die damit einhergehende Schaffung von Wohnraum sprechenden öffentlichen Belange einerseits und den öffentlichen Belangen des Forstamtes andererseits für eine zumindest teilweise Zurückweisung der gemachten Bedenken spricht.
1.2.2 Bedenken und Anregungen der Kreisverwaltung - untere Landespflegebehörde - gemäß Schreiben vom 29.06.1994, welches in Kopie beigefügt ist.
BeschlußVorschlag:
Die Bedenken und Anregungen werden im Rahmen der gemeindlichen Abwägung in vollem Umfange berücksichtigt.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, daß für die jetzt zu versiegelnde Fläche noch ein entsprechender Nachweis gemäß § 17 des Landespflegegeset- j zes zu erbringen ist. Die geführten Gespräche mit der unteren Landespflegebehörde ergaben, daß Ausgleichs- und Ersatzflächen nachgewiesen werden müssen.
Dies geschieht zum einen dadurch, daß die sich im hinteren Bereich des Flurstückes 16/2 befindliche Schlehenhecke mit Eicheneinzelgehölzen in vollem Umfange erhalten bleibt.
Des weiteren wird als Ersatzmaßnahme die Grünanlage in der Wilhelm- Mangels-Straße vor der Stadtmauer herangezogen. Dort werden ca. 500 m J ehemals bebaute bzw. asphaltierte Fläche entsiegelt. Darüber hinaus ist die Neupflanzung von 12 Eichen und die Anlage von 7 Staudenbeeten mit einer durchschnittlichen Größe von 50 m 2 , die mit einheimischen Gehölzen bepflanzt werden sollen, vorgesehen.
Die untere Landespflegebehörde signalisierte bereits mündlich ihre Zustimmung zu diesen Regelungen.
VörgebPflChten Bedenken und Anregungen wird damit in vollem Umfange Rechnung getragen.
Weitere Bedenken und Anregungen wurden von seiten der Träger öffentlicher
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