Akte 
Sitzung 26. April 1995
Entstehung
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MONTABAUR

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Im Namen der Stadt Montabaur

Ergänzungsblatt Nr. x

Oatum

03 . 04.1995

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114/1995

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vorhandenen Lücken zu schließen, um dadurch eine weitestgenende Schonung-i

des unbebauten Außenbereiches zu erlangen und auch die bereits vorhande­nen Erschließungsanlagen besser ausnutzen zu können.

Letztlich steht das maßgebliche Flurstücke im Eigentum der Stadt Monta- I baur. Nach dem erklärten Willen der städtischen Gremien, sollen die sich j ergebenden Bauplätze nicht für einen Verkauf zur Verfügung stehen, son- j dern als Vorbehaltsflächen genutzt werden. Im Rahmen der Planungen zum ICE-Haltepunkt wird es voraussichtlich erforderlich werden, betroffenen Anwohnern Bauland für eine Umsiedlung zur Verfügung zu stellen, wofür die ! Stadt frühzeitig Vorsorge zu tragen hat. j

Zusammenfassend kann man also ausführen, daß die durchzuführende Abwägung i zwischen den für die Planänderung sprechenden öffentlichen Belange einer­seits und den privaten Belangen der Kinder und Jugendlichen sowie des Herrn Baumert andererseits für eine Zurückweisung der geltend gemachten Bedenken spricht.

Weitere Bedenken und Anregungen wurden nicht vorgebracht. 1

1.2 Beratung und Beschlußfassung über die im Rahmen der Beteiligung der j

Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen Bedenken i und Anregungen

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Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 13.06. bis 13.07.1994 (einschl. ) durchgeführt. Bedenken und Anregungen wurden von folgenden Fachbehörden vorgebracht:

1.2.1 Bedenken und Anregungen des Forstamtes Montabaur vom 10.06.1994. Der Brief ins als Anlage in Kopie beigefügt.

BeschlußVorschlag:

Die Bedenken und Anregungen werden im Rahmen der gemeindlichen Abwägung teilweise berücksichtigt.

Das Forstamt Montabaur wies darauf hin, daß für die überbaubare Fläche ein Mindestabstand von 30 m zum vorhandenen Wald gefordert wird.

Die Einhaltung dieses Abstandes hätte zur Folge, daß im nördlichen Teil des Plangebietes noch eine überbaubare Fläche von 5,00 m und im südlichen Teil eine solche zwischen 15 und 20 m verbleiben würde. Dies hätte zur Folge, daß die Bebauungsmöglichkeiten außerordentlich eingeschränkt wären und voraussichtlich nur noch ein Bauplatz realisiert werden könnte.

Eine durchgeführte Ortsbesichtigung ergab, daß der vorhandene Eichenbe­stand sich überwiegend entlang des Weges angesiedelt hat, so daß zu der nunmshP gaplantsn öaugrsnz« sin Abstand von m bez. 20 m eingehalten wird, Qss wsitsrsn ist anzumerken, daß der gesamte, vor dem Eichenbeatand befindliche Bereich von einer durchgehenden Schlehenhecke bedeckt ist, die einen umstürzenden Baum zumindest teilweise auffangen würde. Dem

Fortsetzung

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