Akte 
Sitzung 26. April 1995
Entstehung
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Falls aber wider Erwarten die Notwendigkeit gegeben sein sollte, Flächen nach § 24 LPfIG auszuweisen, so widerspricht die massive Bebauungsdichte mit Sicherheit dem Ziel des § 24, daß ^ine vernünftigen Grund-wildwachsende Pflanzenarten oder wildlebende Tierarten nicht beeinträchtigt oder zerstört werden dürfen". Denn bei der vorgesehene^ Art der BebaufÄjst es doch klar, daß wenige Jahre nach Bezug der Reihenhäuser von den zu scirotzenden Pflanzen und Tieren nicht mehr viel zu finden sein wird. *-

5. Die zusätzliche Ausweisung von Grünflächen, die in diesem Umfang für einen an einem umfangreichen Waldgebiet gelegenen Ortsteii sowiefb nicht erforderlich sind, erhöht erheblich die Kosten für die Grundstücke. Obwohl gerade in Montabaur bereits Klage über die explodierenden Grundstückspreise geführt wird (siehe Westewälder Zeitung, S. 20, vom 20.05.1994), wird durch die vorgesehene Planung ein weiterer, kostentreibender Faktor eingeführt.

Im übrigen schließen wir uns den Vorschlägen der "Initiative Elgendorfer Bürger zum Bebauungsplan Verlängerte Südstraße4n": Sie können davon ausgehen, da diese, Initiative unsere Interessen in Zukunft vertreten wird. L ,

Mit freundlichen Grüßen

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