Akte 
Sitzung 26. April 1995
Entstehung
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Hedwig und Herwig Schwarz Weststraße 19 56410 Montabaur

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An die

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Bauamt

Konrad-Adenauer-Platz 8 56410 Montabaur

Eigendorf, den 18.07.90 Tel. 02602 2800

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Aufstellung des Bebauungsplanes "Verlängerte Südstraße"

hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des BauGB

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Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Einsichtnahme in die Entwurfsskizzen für den Bebauungsplan 'Verlängerte Südstraße" machen wir folgende Einwände geltend:

1. Wir lehnen die massive Bebauungsdichte ab, weil

- sich die vorgesehenen Reihenhäuser sich als Spekulationsobjekte geradezu anbieten,

- sich der Bau einer Tiefgarage für die sonst nicht unterzubringenden Pkws nicht umgehen läßt,

- sie dem Ziel einer dörflichen Bebauung widerspricht, wie sie den Elgendorfer Bürgern noch vor zwei Jahren zugesagt worden war.

2. Eine solche Bebauungsdichte mag zwar für Großstädte aus ganz anderen Zwängen heraus üblich sein, für die ländliche Bebauung hier sind sie jedoch fehl am Platze; außerdem verteuer eine Tiefgarage die Reihenhäuser erheblich, von den Folgekosten ganz zu schweigen.

Welcher Westerwälder Durchschnittsverdiener soll sich diese Häuser dann noch leisten können.

Beispiele dafür gibt es im Westerwald zu genüge.

3. Die Gefahr der Spekulation wird durch den bevorstehenden Bau des ICE- Bahnhofes mit Sicherheit noch wesentlich größer.

4. Der § 24 des Landespflegegesetzes (LPfIG) ist eine recht allgemein gehaltene Kannbestimmung. Die Notwendigkeit der Ausweisung dieser zu schützenden "§ 24-Flächen" ist u.E. nicht ausreichend begründet.

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