mqhtabaür
%
Im Namen der Stadt Montabaur
Ergänzungsblatt Nr.
16
Oatum
15 . 03.1995
°~ck«ch* Nr. (ggf. N*önr* g v #m , ff%)
113/1995
jtfcp :
JX .
die vorgesehene Randeingrünung der Bebauung in vollem Umfange aufrecht erhalten wird.
Hinzu kommt, daß im nordöstlichen Planbereich aufgrund der jetzt vorgenommenen Eintragung der 20-kV-Leitung der Kevag die Bebauungsmöglichkeiten im Vergleich zur bisherigen Planung erheblich eingeschränkt wurden, d. h., Wegfall von mehreren Bauplätzen, was zu einer weiteren Minimierung der Versiegelung von Grund und Boden und damit einhergehend auch zu einer Verringerung der notwendigen Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen führt.
Die Ausweisung weiterer Grünflächen im Plangebiet hätte demgegenüber zur Folge, daß die möglichen Bauflächen weiter verringert würden, was zu erheblichen Problemen im Umlegungsverfahren und auch bei der Ausnutzung der zu errichtenden Erschließunasanlaaen führen würde. j
— — • I
Letztlich werden auch verschiedene grünordnerische Festsetzungen als Bestandteil des Bebauungsplanes eingearbeitet, so daß auch teilweise ein Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft auf dem Baugrundstück selbst erfolgen wird.
Zusammenfassend kann ausgeführt werden, daß die gemeindliche Abwägung zwischen den öffentlichen Belangen der unteren Landespflegebehörde einerseits und den entgegenstehenden privaten und öffentlichen Belangen zu der skizzierten teilweise Zurückweisung der Bedenken und Anregungen führt.
2.2 Bedenken und Anregungen der unteren Hasserbehörde gemäß dem Schreiben vom 04.07.1994
Die untere Wasserbehörde regt an, das Plangebiet durch ein Trennsystem zu entwässern. Außerdem soll die dezentrale Sammlung von Niederschlagswasser auf den jeweiligen Grundstücken sowie eine Minimierung der Versiegelungsflächen festgesetzt werden.
Letztlich ist entlang des offenen Wasserlaufes ein beidseitiger Abstand von 3 m einzuhalten und sicherzustellen, daß im 10 m Bereich des Wasserlaufes keine Abgrabungen, Auffüllungen und sonstige den Wasser- bzw. Hochwasserabfluß behinderte Maßnahmen durchgeführt werden.
BeschlußVorschlag:
Die Bedenken und Anregungen werden teilweise berücksichtigt:
Eine in Auftrag gegebene abwassertechnische Untersuchung des Neubaugebietes ergab, daß die Entwässerung im Wege des Trennsystems zu erheblichen Problemen führen würde. Insbesondere wäre der gesamte, verrohrte Unterlauf des Baches gegen größer dimensionierte Rohre auszutauschen, um das anfallende Oberflächenwasser aufzunehmen.
Außerdem wäre der Vorfluter unterhalb der Ortslage nicht mehr in der Lage, die zusätzlichen Einleitungen zu fassen.
V(
FortMtzun? Ergänzung »ö * 10 Nr. 17
Be

