VERBAADSGEMEINOEVERWAITUNG
M (1NTABAUR
!m Namen der Stadt Montabaur
Ergänzungsblatt Nr. 15
Oaium
15.03.1995
Oruckuch« Nr. (ggf. Nactaragvtrm«rk)
113/1995
1.15 Bedenken und Anregungen des Herrn Dieter Schönewolf, Montabaur, entsprechend des Schreibens von 12.07.1994
Herr Schönewolf kritisiert insbesondere die mangelhafte verkehrsmäßige Anbindung des neuen Plangebiets und das daraus resultierende Unfallrisiko für die hier lebenden Kinder.
BeschlußVorschlag:
Die Bedenken und Anregungen des Herrn Schönewolf werden im Rahmen der gemeindlichen Abwägung nicht berücksichtigt, da bezüglich der Verkehrsbelastung auszuführen ist, daß das Verkehrsaufkommen sowohl über die Südstraße als auch über die Köppelstraße abfließen kann. Außerdem sieht der Planentwurf ein allgemeines Wohngebiet vor, so daß höchstens am frühen 1 Vormittag und am späten Nachmittag mit einem höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen ist, was jedoch durch die vorhandenen Erschließungsstraßen aufgefangen wird.
Letztlich wird im Plangebiet Ziel- und Quellverkehr sowie im geringen Umfang Anlieferverkehr vorherrschen. Durchgangsverkehr ist jedenfalls nicht zu erwarten.
1.16 Bedenken und Anregungen des Herrn Jörg Baldus, Bannberscheid, entsprechend der Niederschrift vom 13.07.1994
Herr Baldus legte durch die vorgenannte Niederschrift gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein. Die von ihm avisierte Begründung wurde jedoch nicht nachgereicht, so daß eine Stellungnahme des Stadtrates nicht möglich ist, da keine konkreten Bedenken und Anregungen vorgebracht wurden.
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2.1
Entscheidung über die Bedenken und Anregungen, die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind.
Bedenken und Anregungen der unteren Landespflegebehörde entsprechend des Schreibens vom 16.12.1994
Die untere Landespflegebehörde hält zunächst die im Planbereich vorgesehene nicht überbaubare Grünfläche für dringend erforderlich, um den dort vorkommenden schwarz-blauen Moorbläuling sowie den großen Moorbläuling und die wertvollen Feuchtwiesen und Gehölzstrukturen zu erhalten.
Ergänzend zu den Ausweisungen im landespflegerischen Begleitplan wird noch eine breitere Vernetzung der hochwertigen Biotopstrukturen mit dem Offenland für unverzichtbar gehalten.
BeschlußVorschlag:
Die Bedenken und Anregungen der unteren Landespflegebehörde werden insoweit berücksichtigt, als daß die vorhandene Grünfläche im Planaebiet sowie
FortMttung
Erqtnzurgsbittt
Nr.
16
vom
1995
I vom 1995 XI
g vom 1995 . XI

