Akte 
Sitzung 26. April 1995
Entstehung
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VERBAADSGEMEINOEVERWAITUNG

M (1NTABAUR

!m Namen der Stadt Montabaur

Ergänzungsblatt Nr. 15

Oaium

15.03.1995

Oruckuch« Nr. (ggf. Nactaragvtrm«rk)

113/1995

1.15 Bedenken und Anregungen des Herrn Dieter Schönewolf, Montabaur, entsprechend des Schreibens von 12.07.1994

Herr Schönewolf kritisiert insbesondere die mangelhafte verkehrsmäßige Anbindung des neuen Plangebiets und das daraus resultierende Unfallrisiko für die hier lebenden Kinder.

BeschlußVorschlag:

Die Bedenken und Anregungen des Herrn Schönewolf werden im Rahmen der gemeindlichen Abwägung nicht berücksichtigt, da bezüglich der Verkehrsbe­lastung auszuführen ist, daß das Verkehrsaufkommen sowohl über die Südstraße als auch über die Köppelstraße abfließen kann. Außerdem sieht der Planentwurf ein allgemeines Wohngebiet vor, so daß höchstens am frühen 1 Vormittag und am späten Nachmittag mit einem höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen ist, was jedoch durch die vorhandenen Erschließungsstraßen aufgefangen wird.

Letztlich wird im Plangebiet Ziel- und Quellverkehr sowie im geringen Umfang Anlieferverkehr vorherrschen. Durchgangsverkehr ist jedenfalls nicht zu erwarten.

1.16 Bedenken und Anregungen des Herrn Jörg Baldus, Bannberscheid, entsprechend der Niederschrift vom 13.07.1994

Herr Baldus legte durch die vorgenannte Niederschrift gegen die Festset­zungen des Bebauungsplanes ein. Die von ihm avisierte Begründung wurde jedoch nicht nachgereicht, so daß eine Stellungnahme des Stadtrates nicht möglich ist, da keine konkreten Bedenken und Anregungen vorgebracht wurden.

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2.1

Entscheidung über die Bedenken und Anregungen, die im Rahmen des Beteili­gungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind.

Bedenken und Anregungen der unteren Landespflegebehörde entsprechend des Schreibens vom 16.12.1994

Die untere Landespflegebehörde hält zunächst die im Planbereich vorgese­hene nicht überbaubare Grünfläche für dringend erforderlich, um den dort vorkommenden schwarz-blauen Moorbläuling sowie den großen Moorbläuling und die wertvollen Feuchtwiesen und Gehölzstrukturen zu erhalten.

Ergänzend zu den Ausweisungen im landespflegerischen Begleitplan wird noch eine breitere Vernetzung der hochwertigen Biotopstrukturen mit dem Offen­land für unverzichtbar gehalten.

BeschlußVorschlag:

Die Bedenken und Anregungen der unteren Landespflegebehörde werden inso­weit berücksichtigt, als daß die vorhandene Grünfläche im Planaebiet sowie

FortMttung

Erqtnzurgsbittt

Nr.

16

vom

1995

I vom 1995 XI

g vom 1995 . XI