Akte 
Sitzung 26. April 1995
Entstehung
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VERBANDSGEMEINOEYERWALTUNG

MONTABAUR

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Im Namen der stadt Montabaur

Ergänzungsblatt Nr. 12 "j

Datum

15.03.1995

Omcksaeh« Nr. (ggf. Nachtrag»*^

113/1995

Außer dem vorgenannten Brief wurden von der Bürgerinitiative auch noch * zwei eigene Planentwürfe vorgelegt, die anliegend in Kopie beigefügt ,

beigefügt sind.

BeschlußVorschlag:

Die Bedenken und Anregungen der Bürgerinitiative können im Rahmen der gemeindlichen Abwägung nur teilweise berücksichtigt werden:

1. Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß durch die planerischen Festsetzun­gen zum Bebauungsplan gewährleistet wird, daß sich auch das Neubauge­biet in die vorhandene Struktur in bezug auf Geschossigkeit, Anzahl der zulässigen Wohneinheiten usw. einfügt.

Des weiteren ist zu berücksichtigen, daß nach wie vor mehr als die

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Hälfte des Plangebietes für eine Bebauung mit Einzelhäusern zur Verfügung steht, während im restlichen Bereich die Errichtung von Hausgruppen mit max. 2 Wohneinheiten pro Haus möglich ist. Auch durch die vorgesehene Festlegung der Firsthöhe sowie die Grundflächen- und Geschoß flächenzahl wird gerade verhindert, daß die Bebauung mit Haus­gruppen, die auch durchaus in Form von Reihenhäusern erfolgen kann, zu massiv in Erscheinung tritt.

Die Ausweisung von Hausgruppen hat darüber hinaus noch den Vorteil, daß durch eine entsprechende Festlegung der Baugrenzen eine Positionierung der Häuser in südwestlicher Richtung erreicht werden kann, was wiederum ein Energieeinspareffekt zur Folge hat.

Letztlich ist in diesem Zusammenhang noch zu beachten, daß Eigendorf als Stadtteil von Montabaur auch im Rahmen der Möglichkeiten zur Deckung des erhöhten Wohnbedarfes durch die geplante Ansiedlung des ICE-Bahnhofes Montabaur Flächen zur Verfügung zu stellen hat. Darüber hinaus ist nach wie vor ein erhöhter Uohnungsbedarf in Montabaur gegeben und bedingt durch die steigenden Baulandpreise muß auch Sorge dafür getragen werden, daß durch den Bau von Hausgruppen bzw. Reihen­häusern auch Familien mit mittlerem Einkommen noch die Möglichkeit eingeräumt wird, Hauseigentum zu erwerben.

2. Bezüglich der Verkehrsbelastung ist auszuführen, daß das Verkehrsauf­kommen sowohl über die Südstraße als auch über die Köppelstraße abfließen kann. Außerdem sieht der Planentwurf ein allgemeines Wohnge­biet vor, so daß höchstens am frühen Vormittag und am späten Nachmittag mit einem höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen ist, was iedoch durch die vorhandenen Erschließungsstraßen auf gefangen wird.

3. Vielmehr ist im Absatz 1 dieser Bestimmung geregelt, daß seltene Tiere, Pflanzen und ihre Lebensstätten und Lebensgemeinschaften zu erhalten Sind; Rift tfSFwaitHng hat also hsi d*r Aufstellung eines Bebauungsplanes t?«ir>»Fl«i Rpmsssftn; sandln es handelt sieh uro einen Fell der gebunde­nen Verwaltung. Dies bedeutet, daß entsprechend nachgewiesene Flächen im Bebauungsplan von einer Bebauung freigehalten werden müssen.

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