Akte 
Sitzung 26. April 1995
Entstehung
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VERBANDSGEMEINOEYERWALTUNG MONTABAUR

Im Namen der Stadt Montabaur

Ergänzungsblatt Nr. 11

Dalum

15 . 03.1995

OrudMCft* Nf. (ggf. NachVagv«mi*rit)

113/1995

Hinzu kommt, daß die Uberlebensfähigkeit solcher Gebiete nur nachhaltig geschützt werden kann, wenn eine räumliche Vernetzung mit dem Offenland und eine Einbettung in weitere Grünbereiche vorgenommen wird.

Aufgrund dessen sind nicht nur die besonders gschützten Flächen im Bebauungsplan als Grünland auszuweisen, sondern auch die benachbarten Feuchtwiesen und Gehölzstrukturen.

Der Erhalt der Grünfläche in der vorgesehenen Form ist auch deshalb unerläßlich, da der nördliche Teil des Plangebietes von einer 20-kV- Leitung der Kevag mit einem insgsamt 15 m breiten Bauverbotsstreifen durchnschnitten wird.

Hinzu kommt, daß auch entlang des vorhandenen Grabens eine nicht überbaubare Fläche von 3 m an jedem Ufer eingehalten werden muß.

Hinzu kommt, daß der Träger der Bauleitplanung nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes gehalten ist, für die durch die Bebauung erfolgenden Eingriffe in Natur und Landschaft entsprechende Ausgleichs­und Ersatzflächen zur Verfügung zu stellen. Nach dem dafür maßgebenden gestuften Verfahren, sind zunächst vermeidbare Eingriffe zu unter­lassen.

Sind Eingriffe in Natur und Landschaft unvermeidbar, so hat zunächst der Ausgleich an Ort und Stelle des Eingriffes zu erfolgen. Dies wird durch die entsprechenden grünordnerischen Textfestsetzungen für das einzelne Grundstück gewährleistet.

Sind Ausgleichsmaßnahmen auf den betroffenen Grundstücken nicht oder nicht in ausreichendem Maße möglich, können weitere Maßnahmen auf andere Flächen im sonstigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ausgedehnt werden. Dabei ist vorgesehen, daß die Ausgleichsleistungen grundsätzlich in einem räumlich funktionellen Zusammenhang mit der die Natur und Landschaft beeinträchtigenden Baugebiet zu stehen haben.

Da all diese Voraussetzungen durch die vorgesehene Grünfläche erfüllt werden, sollte die entsprechende Ausweisung auch in vollem Umfang aufrecht erhalten werden.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß die durchgeführte Abwä­gung zwischen den privaten Belangen der Frau Breitzke einerseits und den privaten und öffentlichen Belangen andererseits zu einer Zurückwei­sung der geltend gemachten Einwendungen führt.

1.13 Bedenken und Anregungen der Initiative Eigendorf er Bürger entsprechend des Schreibens vom 17.07.1994

ßie Rüs-gasunitiative wendet sieh insbesondere gegen die massive Bebauung mit. Reihenhäuser, die ungerechtfertigt grüße Ausweisung von Grünflächen, die unzureichenden Zufahrtsstraßen für das Baugebiet und die Einbeziehung bestehender Wohnhäuser in den Planbereich.

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