Akte 
Sitzung 26. April 1995
Entstehung
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verbanosgemeinoeverwaltung

M OHTABAUR

Ergänzungsblatt Nr.

6

Im Namen der

Stadt Montabaur

Oatuffl

15.03.1995

Oncksact* Nf. (g gl

113/1995

1.10 Bedenken und Anregungen der Eheleute Schwarz, Montabaur, entspreciiend des Schreibens vom 18.07.1994 j

Die Eheleute Schwarz wenden sich insbesondere gegen die massive Bebauungs­dichte durch die Ausweisung von Reihenhäusern, den vorgeschlagenen Bau von Tiefgaragen und den Widerspruch zur dörflichen Bebauung.

Außerdem wird befürchtet, daß insbesondere die vorgesehenen Hausgruppen zu Spekulationsobjekten werden könnten.

Letztlich wird auch die Notwendigkeit der Größe der ausgewiesenen Grünflä­chen und der eingetragenen Flächen nach § 24 des Landespflegegsetzes ange- zweifelt. Diese Festsetzungen würden vielmehr zu einer weiteren Verteue- j rung der Baulandkosten führen.

BeschlußVorschlag:

Die Bedenken und Anregungen der Eheleute Schwarz können im Rahmen der i gemeindlichen Abwägung aus folgenden Gründen nicht berücksichtigt werden:

1. Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß durch die planerischen Festsetzungen zum Bebauungsplan gewährleistet wird, daß sich auch das Neubaugebiet in die vorhandene Struktur in bezug auf Geschossigkeit. Anzahl der zulässigen Wohneinheiten usw. einfügt.

Des weiteren ist zu berücksichtigen, daß nach wie vor mehr als die Hälfte des Plangebietes für eine Bebauung mit Einzelhäusern zur Verfügung steht, während im restlichen Bereich die Errichtung von Hausgruppen mit max. 2 Wohneinheiten pro Haus möglich ist. Auch durch die vorgesehene Festlegung der Firsthöhe sowie die Grundflächen- und Geschoßflächenzahl wird gerade verhindert, daß die Bebauung mit Hausgruppen, die auch durchaus in Form von Reihenhäusern erfolgen kann, zu massiv in Erscheinung tritt. ?

Die Ausweisung von Hausgruppen hat darüber hinaus noch den Vorteil, daß j durch eine entsprechende Festlegung der Baugrenzen eine Positionierung der Häuser in südwestlicher Richtung erreicht werden kann, was wiederum ein Energieeinspareffekt zur Folge hat.

Letztlich ist in diesem Zusammenhang noch zu beachten, daß Eigendorf als Stadtteil von Montabaur auch im Rahmen der Möglichkeiten zur Deckung des erhöhten Wohnbedarfes durch die geplante Ansiedlung des ICE-Bahnhofes Montabaur Flächen zur Verfügung zu stellen hat. Darüber hinaus ist nach wie vor ein erhöhter Wohnungsbedarf in Montabaur gegeben und bedingt durch die steigenden Baulandpreise muß auch Sorge dafür getragen werden, daß durch den Bau von Hausgruppen bzw. Reihenhäusern auch Familien mit mittlerem Einkommen noch die Möglichkeit eingeräumt wird, Hauseigentum zu erwerben.

2. Im Bebauungsplan ist ausdrücklich festgesetzt, daß der Bau von Tiefaa" ragen lediglich empfohlen wird. Es besteht also keine zwingende

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