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Im Namen der stadt Montabaur
Ergänzungsblatt Nr. 5
Oatum
15.03.1995
Orucksacho Nr. (gg<. Nacftvagv*mi«r*}
113/1995
Aufgrund dessen kann den vorgetragenen Bedenken und Anregungen durch eine i
Herausnahme aus dem Plangebiet ohne negative Folgen für die Planung selbst zugestimmt werden.
Des weiteren wenden sich die Eheleute Hartmann gegen die vorgesehene massive Bebauung und das dadurch zu erwartende erhöhte Verkehrsaufkommen.
BeschlußVorschlag:
Die Bedenken und Anregungen der Eheleute Hartmann können im Rahmen der gemeindlichen Abwägung nicht berücksichtigt werden.
Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß durch die planerischen Festsetzungen zum Bebauungsplan gewährleistet wird, daß sich auch das Neubaugebiet in die vorhandene Struktur in bezug auf Geschossigkeit, Anzahl der zulässigen Wohneinheiten usw. einfügt.
Des weiteren ist zu berücksichtigen, daß nach wie vor mehr als die Hälfte des Plangebietes für eine Bebauung mit Einzelhäusern zur Verfügung steht, während im restlichen Bereich die Errichtung von Hausgruppen mit max. 2 Wohneinheiten pro Haus möglich ist. Auch durch die vorgesehene Festlegung der Firsthöhe sowie die Grundflächen- und Geschoßflächenzahl wird gerade verhindert, daß die Bebauung mit Hausgruppen, die auch durchaus in Form von Reihenhäusern erfolgen kann, zu massiv in Erscheinung tritt.
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Die Ausweisung von Hausgruppen hat darüber hinaus noch den Vorteil, daß durch eine entsprechende Festlegung der Baugrenzen eine Positionierung der Häuser in südwestlicher Richtung erreicht werden kann, was wiederum einen Energieeinspareffekt zur Folge hat.
Letztlich ist in diesem Zusammenhang noch zu beachten, daß Eigendorf als Stadtteil von Montabaur auch im Rahmen der Möglichkeiten zur Deckung des erhöhten Wohnbedarfes durch die geplante Ansiedlung des ICE-Bahnhofes Montabaur Flächen zur Verfügung zu stellen hat. Darüber hinaus ist nach wie vor ein erhöhter Wohnungsbedarf in Montabaur gegeben und bedingt durch die steigenden Baulandpreise muß auch Sorge dafür getragen werden, daß durch den Bau von Hausgruppen bzw. Reihenhäusern auch Familien mit mittlerem Einkommen noch die Möglichkeit eingeräumt wird, Hauseigentum zu erwerben.
Bezüglich der Verkehrsbelastung ist auszuführen, daß das Verkehrsaufkommen sowohl über die Südstraße als auch über die Köppelstraße abfließen kann. Außerdem sieht der Planentwurf ein allgemeines Wohngebiet vor, so daß höchstens am frühen Vormittag und am späten Nachmittag mit einem höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen ist, was jedoch durch die vorhandenen Erschließungsstraßen aufgefangen wird.
Zusammenfassend spricht die Abwägung zwischen den berührten privaten Belangen einerseits und den privaten und öffentlichen Belangen andererseits dafür, daß Grundstück der Eheleute Hartmann aus dem Planbereich herauszunehmen, jedoch die sonstigen angesprochenen Festsetzungen im Bebauungsplan zu belassen.
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Fortsetzung Ergänzung sbiatt Nr.

